Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 80

wurde auch diese Erwartung geweckt, und die ist nicht eingetroffen!) – Okay, aber in diesem Fall, Herr Kollege Graf, habe ich diese Erwartungen nicht. Ich weiß nicht, was der Herr Bundesminister noch dazu sagen wird. Ich habe nur gemerkt, Kollege Dolinschek hat das in bezug auf die großen Familientragödien angesprochen, also habe ich eher die Annahme damit verbunden, daß von Ihrer Seite die große Erwartung kommt.

Ich wollte meinen Debattenbeitrag dazu nutzen, um generell davor zu warnen, daß man allzu große Erwartungen damit verknüpft. Trotzdem ist es positiv, wenn man in den kleinen Details, was diese eben sehr schmerzvollen Trennungsprozesse betrifft, nicht bei allen, aber bei sehr vielen dieser Trennungen etwas verbessern helfen kann.

Die Elternbildung will ich jetzt gar nicht noch einmal ansprechen, denn mit den – seien wir ehrlich – gar nicht so hohen Geldmitteln, die wir dafür ausgeben, die wir dafür zur Verfügung stellen, werden wir eine allumfassende Elternbildung, unabhängig davon, ob sie notwendig und sinnvoll ist, nicht erreichen können.

Selbstverständlich – oder hoffentlich – werden auch die Mittel, die zusätzlich in diesem Bereich ausgegeben werden, sinnvoll eingesetzt, wenn es bei den Rahmenbedingungen stimmt. Diese sind auch im Ausschuß teilweise schon angesprochen worden.

Ich möchte noch einmal klar sagen: Unsere Zustimmung gilt, aber bitte versuchen wir nicht, das, was wir damit auf den Weg bringen, mit allzu hohen Erwartungen zu verknüpfen. Dann könnte es zumindest im Kleinen ein nützlicher Beitrag sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

13.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.19

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Haller hat insbesondere den veränderten § 40 des Familienlastenausgleichsgesetzes zum Anlaß genommen, um das Gras wachsen zu hören, wie Sie, Frau Abgeordnete Mertel, das genannt haben.

Da ist nichts dran. Es geht dabei ausschließlich darum, Frau Abgeordnete Haller, daß die in Zukunft zu erwartenden Überschüsse des Familienlastenausgleichsfonds bestmöglich veranlagt werden. Es ist weiterhin so, daß gemäß § 40 Abs. 1 des FLAG der Fonds nicht nur eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern auch vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verwaltet wird.

Es ist auch nicht so, daß dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitkompetenz bei der Veranlagung eingeräumt wird, sondern lediglich der Bundesfinanzierungsagentur. Das ist auch sinnvoll, denn bei der heutigen Volatilität der Märkte heißt es rasch zu reagieren. Es werden erhebliche Geldmittel sein, die da zu veranlagen sind. Dabei geht es darum, die bestmöglichen Zinsen zu lukrieren. Das ist im Sinne des Bundes, das ist vor allem aber auch im Sinne der Familien. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Haller: Dann können Sie ja unserem Antrag zustimmen!)

Zu Ihrer Anmerkung, Frau Abgeordnete Haller, daß Herr Finanzminister Edlinger gestern gesagt habe, daß ihm verschiedene Töpfe nicht passen, und insbesondere zu Ihrer Bemerkung, daß er im heutigen "Standard" zitiert wird, daß die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds von derzeit 4,5 auf 3,5 Prozent zurückgeführt werden: Ich habe den gleichen "Standard" wie Sie – auf die Zeitung bezogen, nicht auf etwas anderes. (Abg. Dolinschek: Wie meinen Sie das?) – So wie ich es gesagt habe, durchaus neutral. (Abg. Böhacker: Neutral ist gut!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Dazu sage ich, daß diese Absicht des Finanzministers – er tut sie nicht zum ersten Mal kund, vermutlich auch nicht zum letzten Mal, aber es paßt zur heutigen Debatte – ein Volumen von nicht weniger als ... (Abg. Haller: Wie


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