Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 183

Problem darin, daß der Gleichbehandlungsausschuß nicht sehr viele Kompetenzen hat, und würde mir wünschen, daß wir ein Recht auf Abgabe von Stellungnahmen bekommen. Derzeit ist das nicht möglich, weil das in der jetzigen Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist. Vielleicht ist eine Änderung in der nächsten Gesetzgebungsperiode möglich.

Weiters möchte ich den Antrag der Grünen betreffend die Möglichkeit, daß Mandatarinnen, die ein Kind bekommen, für sechs Monate ausscheiden können, danach aber ein Recht auf Rückkehr haben, erwähnen. Wir haben lange darüber diskutiert, und es besteht auch eine gewisse Sympathie für dieses Anliegen. Es sind dazu aber neue und andere Vorschläge eingebracht worden, vor allem die Überlegung, ob ein Mandatar im Krankheitsfall oder im Fall eines schweren Unfalls auf Zeit karenziert werden könnte. Dabei gibt es jedoch so viele Probleme, daß es eigentlich nicht möglich ist, das in der kurzen Zeit, die uns noch zur Verfügung steht, ausreichend zu behandeln, deshalb erfolgte die Zuweisung an den Verfassungsausschuß.

Nicht zustimmen können wir dem Antrag auf Koppelung der Parteienfinanzierung an eine Frauenquote. Wir haben das mit internationalen Expertinnen diskutiert, leider gibt es nirgends eine Regelung, die wir übernehmen könnten. Wir glauben außerdem, daß es Sache der Parteien selbst ist, sich zu überlegen, wie sie für Frauen attraktiver werden, wie sie es schaffen, interessante und vor allem ausreichend viele Frauen auf ihre Listenplätze zu bekommen. Ich halte das für ein Thema, das in den nächsten Wochen und Monaten durchaus aktuell sein wird, denn es stehen Nationalratswahlen vor der Tür, und die Parteien werden die Gelegenheit haben, zu beweisen, daß sie frauenfreundlich sind und den Frauen ein ihnen entsprechendes Gewicht in der Politik zugestehen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

20.30

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Gleichbehandlungsgesetz, das heute beschlossen wird, zieht eine lange Wartezeit nach sich. Trotzdem, meine Damen und Herren, sind darin nur wenige Verbesserungen erkennbar, und die bestehenden Probleme werden weiterhin prolongiert.

Die Gleichbehandlungskommission bleibt nach wie vor ein ineffizientes Instrument, denn um im Fall nachgewiesener Diskriminierung Postenbesetzungen rückgängig zu machen und auch Schadenersatz anzuerkennen, wäre es notwendig, die Kommission zu einer sanktionsfähigen Behörde aufzuwerten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Gleichzeitig sollten die Gleichbehandlungsbeauftragten aufgewertet werden, indem sie in die Gestaltung der Ausschreibungen einbezogen werden und auch in die Bewerbungsunterlagen Einsicht nehmen könnten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Diesbezüglich bringen wir heute auch einen Entschließungsantrag betreffend die Ausweitung der Rechte von Gleichbehandlungsbeauftragten ein.

Für uns Liberale und vermutlich für alle, die Frauenanliegen ernst nehmen, ist die Regierungsvorlage auch ein Beispiel dafür, wie Frauenpolitik weiterhin vernachlässigt wird. Frau Kollegin Dr. Hlavac! Ich wünsche mir auch, daß diese Frauenthemen auch im Wahlkampf zur Sprache kommen. Wenn wir uns aber jetzt darauf verlassen, daß sie im Wahlkampf zur Sprache kommen, diese dann aber wieder hintangestellt werden, haben die Frauen, glaube ich, nichts davon!

Meine Damen und Herren! Frauenpolitik auf dem Weg zu einer Gleichbehandlung im Bundesdienst bedürfte einer umfangreichen Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes. Wie dringend notwendig die Novellierung ist, zeigt auch der zur Debatte stehende Zweite Gleichbehandlungsbericht. Er gibt Auskunft über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und der Frauenförderung im Bundesdienst. Und leider müssen wir feststellen, daß es in den einzelnen Ministerien in den letzten Jahren sogar zu einer Verschlechterung gekommen ist. Frauen


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