Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 189

"§ 9 lautet:

§ 9 (1) Bei der Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten berufen sind, sind Frauen in der Anzahl zu bestellen, die dem zahlenmäßigen Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis entspricht. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe oder eine von ihr namhaft gemachte Vertreterin hat das Recht, an den Sitzungen solcher Kommissionen oder des betreffenden Senates mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Bestimmungen über die Mitgliedschaft und Vertraulichkeit gelten auch für Bedienstete mit beratender Stimme."

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1915 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

"1a. Dem § 1 Abs. 1 Z 3a wird folgende Z 3b angefügt:

Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und"

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Ich weiß, daß diesem Antrag zumindest mit einer gemeinsamen Entschließung teilweise Rechnung getragen wurde. Dennoch glaube ich, wir können oder könnten das auch direkt erledigen.

Frau Bundesministerin! Abschließend möchte ich sagen: Es ist dies eine Novelle, von der ich sage, daß sie zu Ende dieses Jahrtausends eigentlich kümmerlich und dürftig ist. Wie gesagt: Wenn wir bei der Frauengleichstellung weiter in diesem Tempo voranschreiten wie bisher, dann wird es etwa im universitären Bereich noch 200 Jahre dauern, und da halte ich es mit dem Motto: Lieber gleich berechtigt als später! (Beifall bei den Grünen.)

20.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Alle fünf Abänderungsanträge, die Frau Abgeordnete Dr. Petrovic vorgetragen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte.

20.47

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich wende mich in meinem Debattenbeitrag ausschließlich dem Zweiten Gleichbehandlungsbericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst zu.


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