Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 197

So wurden im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie – um nur einige Beispiele zu nennen – Grundsätze für eine systematische Aus- und Weiterbildung erarbeitet. Das Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengespräch, in welchem etwa das Thema flexible Arbeitszeitgestaltung wegen Erziehungs- und Familienarbeit behandelt wird, wurde eingeführt. Es liegt nun an uns, dieses Bundesgesetz, welches einen wesentlichen Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst darstellt, weiterzuentwickeln und Schwachstellen zu beseitigen. Dies wird mit der heutigen Novelle, welcher ich sehr positiv gegenüberstehe, passieren. Es muß uns allen – Männern und Frauen gleichermaßen – ein Anliegen sein, die Chancengleichheit herzustellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dies stellt für mich einen wichtigen Schritt auch für die Familienpolitik dar, welcher wir von der ÖVP uns in besonderem Maße annehmen. Daher auch in diesem Sinne: Karenzgeld für alle! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

21.20

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch noch ein paar Bemerkungen zur Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und zum Bundes-Gleichbehandlungsbericht machen.

An erster Stelle möchte ich allen Gleichbehandlungsbeauftragten, allen Kontaktfrauen und der Gleichbehandlungskommission sehr, sehr herzlich danken für ihre Arbeit, die sie tun können, seit es dieses Gesetz gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, wir sind es ihnen schuldig, daß sie auch gute, bessere Rahmenbedingungen vorfinden, um ihre Arbeit machen zu können. Sie sind immer wieder die Garantinnen dafür, daß aufgezeigt wird, daß es in Sachen Gleichstellung noch viel zu tun gibt, gerade auch im Bundesdienst. Darum bin ich natürlich auch sehr froh über diese Weiterentwicklung und über diese Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, bei der es für mich in erster Linie wesentlich ist, daß wir europäische Normen einführen, ganz konkret die Aufhebung der Schadensobergrenzen. In diesem Punkt haben wir auch Handlungsbedarf gehabt. Hiezu hat auch der Europäische Gerichtshof Eindeutiges gesagt. Darüber hinaus hat natürlich auch der Amsterdamer Vertrag klare Aufträge an die Mitgliedsstaaten gegeben.

Das zweite meiner Überzeugung nach Wesentliche ist, daß es im Kommissionsverfahren nun auch bei Fällen sexueller Belästigung eine Beweiserleichterung, eine Glaubhaftmachung gibt, um auch in diesem Fall zu besseren Rechten der Frauen zu gelangen.

Meine Damen und Herren! Die gesetzliche Ebene ist die eine Sache, die konkrete Situation ist die andere. Aus diesem Grund braucht es auf der einen Seite viele gute rechtliche Maßnahmen, aber gleichzeitig braucht es auch ein Wollen, ein Lobbying und ein konkretes Tun. Hier sind natürlich viele, um nicht zu sagen alle gefordert, in Sachen Gleichstellung auch ständig die Nagelprobe zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist zu Recht von einigen Rednerinnen darauf hingewiesen worden, daß der Gleichbehandlungsbericht nicht das aussagt, was wir gerne wissen möchten. Ich denke, wir sollten auch da an Veränderungen herangehen. Zum einen ist der Bericht tatsächlich kaum vergleichbar, weil sich auch die Ressorts ständig ändern. Aufgrund dessen ist es schon einmal unmöglich, ein Ressort ständig zu beobachten, ein Ressort ständig auch in Vergleich zu ziehen und auch entsprechende Entwicklungen zu verfolgen. Ich glaube, der nächste Schritt in Sachen öffentlicher Dienst und Berichtswesen müßte darin bestehen, daß wir uns hier auch dazu durchringen, Externe überprüfen zu lassen, was es im Hinblick auf Qualität genau an Veränderungen gegeben hat.

Ich denke, die Frauenförderpläne sind der Anhaltspunkt dafür. Die Frauenförderpläne sind auch wesentlich genauer darzulegen und offenzulegen. Auch hier hat das Gleichbehandlungsgesetz eine weitere Entwicklung genommen, und zwar insofern, als es im Bundesgesetzblatt nun auch


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