Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 16

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Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik,

Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen,

Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (BGBl. Nr. 100/1993),

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.

Wien, am 23. April 1996

Der Bundespräsident: Dr. Klestil

Der Bundeskanzler: Dr. Vranitzky"

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Schriftführerin und bitte um Kenntnisnahme.

Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 516/J bis 553/J.

2. Anfragebeantwortungen : 204/AB bis 272/AB.

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 29a, 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 8 betreffend "Solidarität mit den Opfern des österreichischen Asylgesetzes", überreicht von der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,

Bürgerinitiative Nr. 3 betreffend die rechtliche und soziale Gleichstellung homosexueller Menschen.

2. Zuweisung in dieser Sitzung:

Ausschuß für Wissenschaft und Forschung:

Forschungsbericht 1996 (III-24 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters ist folgende Vorlage eingelangt:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (46 der Beilagen).


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