Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 15

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Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen, begrüße alle Damen und Herren und eröffne die 20. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines geschäftsordnungsmäßigen Verlangens von mehr als einem Fünftel der Abgeordneten fristgerecht einberufen wurde.

Das Amtliche Protokoll der 19. Sitzung vom 26. April 1996 ist aufgelegen und unbeeinsprucht geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Haigermoser, Dr. Nowotny, Mag. Firlinger, Dr. Moser, Dr. Haselsteiner, Eder, Dr. Karlsson und Parfuss.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel wird durch Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner vertreten,

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend durch Bundesminister Dr. Caspar Einem und

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer durch Bundesministerin Dr. Christa Krammer.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Reitsamer, um Verlesung der zwei Einlaufstücke.

Schriftführerin Annemarie Reitsamer: "An den Präsidenten des Nationalrates

Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Herr Bundespräsident am 23. April 1996 die beiliegende Entschließung betreffend die Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten an eine eigene Bundesministerin gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes gefaßt hat.

Wien, am 26. April 1996

Vranitzky"

"Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Dr. Helga Konrad die sachliche Leitung der zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden


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