Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 181

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren und Frau Ministerin! Diese groben Konturen sind nicht in dem Umfang erkennbar, daß Sie tatsächlich zu einer Verbesserung des Klimas an den Schulen beitragen könnten. Ich verweise darauf, daß es genügend Untersuchungen gibt, daß das ein äußerst sensibler Bereich ist, nicht nur die Schule an und für sich, sondern auch der Zeitpunkt, zu dem diese Reformen stattfinden. Wenn diese Reformen an den Schulen unter diesem Zwang von Minister Klima stattfinden und das Klima an den Schulen so massiv beeinflussen, dann müssen Sie damit rechnen, daß Sie innere Widerstände vor allem bei den Lehrern hervorrufen, daß sie sich dem verweigern, was durchaus ein legitimes und meinetwegen von uns allen gemeinsam angestrebtes Ziel sein kann.

Frau Minister! Die Art, wie Vorlagen uns, der Opposition, präsentiert werden – meine Kollegin Schaffenrath hat es schon angesprochen –, hat wirklich nicht das Niveau, das diese Vorlagen eigentlich verdienen würden. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.) Es ist wichtig und notwendig, daß auch eine Opposition informiert wird, so wie es wichtig und notwendig ist, daß die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen informiert werden, daß die Bürger in diesem Land informiert werden, wohin es mit der Schulpolitik gehen soll.

Meine Damen und Herren und Frau Ministerin! In diesem Sinn werden wir Teile Ihrer Vorlagen unterstützen, aber unsere Unterstützung für Ihre Absichten insgesamt können Sie so lange nicht haben, solange sie nicht erkennbar sind. (Beifall bei den Grünen.)

21.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Von nun an gilt eine Redezeitbeschränkung von 10 Minuten.

21.19

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich sind es drei Schwerpunkte aus den Materien, die heute zur Beschlußfassung vorgelegt werden, die besonderes Interesse erwecken. Der eine Punkt sind Personalentscheidungen: Ich denke, daß wir alle miteinander darin übereinstimmen können, daß Personalentscheidungen von der Priorität "Qualität" getragen sein müssen und daß gerade im Bildungsbereich parteipolitische Einflußnahmen bei Personalentscheidungen zurückgedrängt und ausgeschaltet werden müssen. (Beifall bei der ÖVP.) Und diese Vorlage ist ein wesentlicher Beitrag dazu. Wenn die Kollegin Dr. Preisinger meint, daß hier die Entscheidungen auf die Länder abgewälzt werden, dann darf ich in aller Bescheidenheit feststellen, daß es sich hier ganz einfach um diensthoheitsrechtliche Angelegenheiten der Landeslehrer und damit der Landesregierungen und Landesschulräte handelt. Das ist für mich vielmehr Ausdruck der Subsidiarität und einer Dezentralisierung, es haben sich eben in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Kriterien und Methoden der Transparenz und Objektivierung bei der Personalauslese herauskristallisiert. Ob da etwa vor 17 Jahren ein Punktesystem in Oberösterreich entwickelt worden ist oder erst kürzlich Frau Kollegin Dr. Preisinger in Wien in einem strukturierten Interview – Sie werden das von Ihrem Vizepräsidenten Rudolf sicher kennen – Vorstellungen entwickelt hat, dieses Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz bildet den Überbau über die verschiedenen Möglichkeiten, Personalentscheidungen zu objektivieren. – Das tut auch diese Novelle. Und sie gibt auch vor, daß auch die innerschulische Sozialpartnerschaft, also Eltern, Lehrer und Schüler, mit eingebunden werden soll.

Daß die Bundeslehrer mit einer eigenen Novelle des Beamten-Dienstrechtsgesetzes in wenigen Wochen hier nachziehen werden, ist selbstverständlich. Nur die Qualität dieser Bestimmung wird eine andere sein, weil dort die einzelnen Kriterien für das gesamte Bundesgebiet dezidiert aufgezählt werden müssen.

Zum zweiten Punkt: Daß Schulleiter zunächst für vier Jahre bestellt werden, bevor sie in eine definitive Funktion einrücken, hat seinen guten Grund und seinen Sinn. Wer sich mit dem § 56 des Schulunterrichtsgesetzes und den dort formulierten Anforderungen an die Qualitäten eines Schulleiters auseinandersetzt, muß zugestehen, daß es durchaus eine solche Vorlaufzeit geben kann. Vorredner haben moniert, daß man doch ein Rotationssystem in einem gewissen Zeitraum für diese Leitungsfunktionen zur Anwendung bringen soll.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite