Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 30

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umfangreichen Einbürgerungsstatistik sowie Informationen der Bundesländer, in deren Kompetenz die Verleihung der Staatsbürgerschaft fällt, erforderlich sind, werde ich diese Antworten in schriftlicher Form nachreichen, da eben hier umfangreiche Erhebungen vorzunehmen sind.

Zu den Fragen 31 bis 37:

Österreich unterstützt die freiwillige Rückkehr bosnischer Kriegsflüchtlinge in enger Kooperation mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen, den anderen Staaten der Europäischen Union sowie der bosnischen Regierung. Hiezu werden eine Rückkehrberatung und bei Bedarf auch Rückkehrhilfe angeboten. Darüber hinaus unterstützt das Innenministerium gemeinsam mit den Bundesländern Projekte, die die Reintegration erleichtern.

Österreich ermöglicht im Rahmen des Aufenthaltsrechts für kriegsvertriebene bosnische Staatsangehörige Einreisen zum Zweck der Erkundung der tatsächlichen Situation in der Heimat der Kriegsvertriebenen. Dies umso mehr, als die Rückführung ja nur schrittweise und unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort erfolgen kann.

Zur Frage, wie viele Bosnier in ihre Heimat zurückgekehrt sind, liegen dem Innenministerium keine detaillierten Statistiken vor – Schätzungen liegen in der Größenordnung zwischen 3 000 und 5 000.

Das Innenministerium hat ein Rückkehrberatungsbüro eingerichtet, das Informationen über Herkunftsregionen weiterleitet und Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden den Rückkehrwilligen die Reisekosten abgedeckt. Organisierte Autobustransporte werden vom Innenministerium und den Bundesländern bezahlt. Im Bereich des Innenministeriums sind für diese Projekte rund 10 Millionen Schilling budgetiert.

Meine Damen und Herren! Ich habe mich bemüht, diese dringliche Anfrage unter Berücksichtigung dessen, daß ich die statistischen Zahlen noch nachreichen muß und nachreichen werde – diese betreffen ein sehr sensibles Thema des Lebens in unserer Republik – zu beleuchten und den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung darzustellen. Ich habe niemals behauptet, daß es sich dabei um ein einfach zu bewältigendes Thema oder ein einfach zu bewältigendes Problem handelt. Ich möchte aber angesichts der sehr deutlichen Attacken der Begründerin der dringlichen Anfrage gegenüber der Bundesregierung sowie gegenüber einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung doch sagen: Da hier immer wieder gesagt wurde: "zum Nutzen der Österreicher", muß ich Ihnen, Frau Abgeordnete, aus meiner persönlichen Einschätzung sagen: Sie haben heute ein Plädoyer für Chauvinismus und Nationalismus gehalten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Dieses Jahrhundert ist Zeuge dafür, daß Nationalismus Krieg erzeugt, daß Nationalismus Länder zerstört und daß Nationalismus Völker zerstört. – Das zu verursachen, mute ich Ihnen nicht zu, dazu sind Sie nicht bedeutend genug. Aber jetzt weiß ich, warum Sie in jedem zweiten Satz sagen, daß Sie eine anständige Politik betreiben und wir eine unanständige (Abg. Dr. Graf: Aber Sie sagen es! – Abg. Scheibner: Eine unglaubliche Frechheit! – Abg. Mag. Stadler: Sagt der Häupl; Häupl wie Löschnak!): Wer nämlich ununterbrochen, in jedem zweiten Satz sagen muß, daß er anständig ist, setzt sich dem Verdacht aus, es gar nicht zu sein. – Und das ist das Verdienst dieser Ihrer dringlichen Anfrage. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Die Redezeiten in der Debatte betragen nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung pro Redner maximal 15 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Haider. Er hat das Wort.

17.10

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich spreche Sie besonders an, denn Sie haben uns an sich ein großes Kompliment gemacht, ein Kompliment, das durch Ihre Äußerungen unterstrichen wurde.


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