Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 94

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Ich würde Sie bitten, dazu beizutragen, eine positive Stimmung zu machen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Zwei Minuten wären noch Zeit gewesen, Herr Präsident!)

15.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Meine Damen und Herren! Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Es trennen uns noch zwei Minuten vom Aufruf der dringlichen Anfrage, ich unterbreche bis dahin die Sitzung. (Die Sitzung wird um 15.58 Uhr unterbrochen und um 16.01 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wählerbetrug an Pensionisten (854/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur dringlichen Anfrage, die heute eingebracht wurde und deren Verhandlung auf 16 Uhr festgelegt wurde. Eine Verlesung derselben erübrigt sich.

Die dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Der sozialdemokratische Bundeskanzler ist mit vielen Versprechen in die letzte Wahl gezogen; aufgrund der jahrzehntelangen sozialistischen Mißwirtschaft und des durch den EU-Beitritt entstandenen Spardrucks war aber absehbar, daß sich alle vollmundigen Ankündigungen nach der Wahl als reiner Stimmenfang und Wählerbetrug herausstellen müssen. Die neugewählte Bundesregierung unter sozialdemokratischer Führung hat auch prompt nach der Wahl laufend einschneidende Maßnahmen auch zu Lasten der sozial Schwachen beschlossen. Ein Ende dieser Belastungspakete ist – bedingt durch mangelhafte Einsparungen und strukturelle Änderungen – nicht zu erwarten.

Der Gegensatz zwischen den Versprechen und den beschlossenen Belastungsmaßnahmen ist eklatant:

"Pensionsreform ja, aber menschlich und gerecht."

"Wir werden nicht zulassen, daß bestehende Pensionen gekürzt werden."

Aussetzung der Pensions- und Rentenanpassung für 1997

Pensionsanpassung bis 1998 auch unter der Inflationsrate

Erhöhung des Pensionsalters wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre für Männer

Erhöhung der notwendigen Wartezeit für die Frühpensionen um fünf Jahre

Erhöhung der ewigen Anwartschaft für die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit, langer Versicherungsdauer oder geminderter Arbeitsfähigkeit beziehungsweise Gleitpension um fünf Jahre

Erhöhung der notwendigen Versicherungszeit für die Frühpension wegen Arbeitslosigkeit auf 15 Jahre

Erhöhung der notwendigen Versicherungszeiten für die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer von 35 auf 37,5 Jahre

Anrechnung der Schul- und Studienzeiten für die Pension nur mehr bei (teurerem) Nachkauf


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