Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 13

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vorteilhaft wäre. Außerdem haben wir auch in unserem Gesetz keine Unterscheidung zwischen der Behandlung der Aggressoren und der Opfer verankert.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wird noch einmal eine vergleichende Überprüfung im Hinblick auf die Kriegsmaterialgesetzgebung und auf die Praxis vergleichbarer europäischer Staatenform vornehmen. Das ist ja früher schon einmal geschehen. Es ist heute zu früh, in dieser Angelegenheit definitive rechtspolitische Schlußfolgerungen zu ziehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider: Herr Bundeskanzler! Ihre Äußerungen haben nicht nur für Aufsehen gesorgt, sondern etwa fünf Wochen davor hat Innenminister Dr. Einem in einer Presseerklärung darauf hingewiesen, daß bereits diese vergleichende Untersuchung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes vorliegt. In dieser Untersuchung steht, daß aus Gründen der Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien Bedenken gegen die Waffenlieferungen gegeben seien.

Ich frage Sie daher: Hat sich seit diesem Zeitpunkt etwas geändert, sodaß Sie den Eindruck gewonnen haben, es müßte jetzt an dieser Regelung, die auch Saudi-Arabien betrifft, etwas geändert werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Herr Abgeordneter! Es hat sich nichts Prinzipielles geändert, vor allem hat sich nichts in bezug auf die Einschätzung von Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen demokratiepolitischer Rechte geändert. Es ist aber etwas anderes zutage getreten, nämlich daß die Unternehmungen, die ziviles Gut anbieten, unter Umständen auf den Märkten, die wir aufgrund des Gesetzes nicht mit Waffen beliefern dürfen, ins Hintertreffen geraten.

Daher lasse ich jetzt zum Beispiel die Einrichtung eines Frühwarnsystems überprüfen, um zu verhindern, daß Firmen Aufträge akquirieren, denen nach dem Gesetz auf keinen Fall zugestimmt werden kann. Es wäre besser, ein solches Frühwarnsystem partnerschaftlich zu entwickeln, damit für die Länder, für deren Aufträge eine Bewilligung auf keinen Fall erteilt werden wird, auch keinen Antrag zu stellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Abgeordneter Amon, bitte.

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Geschätzter Herr Bundeskanzler! Sie haben in Saudi-Arabien und in Österreich unterschiedliche Aussagen getätigt. Meine Frage lautet daher: Welche gilt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Ich habe in Saudi-Arabien und in Österreich keine unterschiedlichen Aussagen getätigt. Es gilt die, die ich jetzt gemacht habe. (Allgemeine Heiterkeit.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Abgeordneter Tychtl stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordneter Ing. Gerald Tychtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben in der Anfragebeantwortung jetzt darauf hingewiesen, daß viele Firmen, die sich derzeit um neue Märkte bemühen, in die Situation geraten, daß sie eventuell mit Dingen konfrontiert werden, die sie zu dem Zeitpunkt noch nicht abschätzen können, konkret in der Frage Zulieferung zu etwaigen Waffenkäufen.

Ist seitens der Bundesregierung daran gedacht, Firmen, die sich erstmals auf internationalem Gebiet bewegen, schon sozusagen im Vorfeld darauf hinzuweisen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen? Das heißt, daß man sie verstärkt auf die Gesetzeslage hinweist und darauf aufmerksam macht, in welchen Rahmen sie sich in Fragen der Waffenkäufe oder etwaiger Zulieferungen vorwagen können.


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