Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 129

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stimmt! Zeigen Sie sie mir! Haben Sie sie da? Zeigen Sie sie her!) – Hören Sie zu, dann werde ich es Ihnen erklären!

Einerseits wurde aufgrund einer Überprüfung durch das Finanzamt festgestellt, daß es keinerlei Unregelmäßigkeiten gegeben hat (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller ), und zweitens sind mittlerweile in dieser Causa zwei Gerichtsurteile ergangen. In beiden Gerichtsurteilen wurde festgestellt – nehmen Sie das zur Kenntnis! –, daß es keinen derartigen Sozialfonds gegeben hat (Abg. Mag. Barmüller: Warum haben Sie es dann behauptet?), daß diese einbezahlten Gelder ausschließlich für soziale und karitative Zwecke aufgewendet wurden und es aus diesen Geldern keinerlei Rückflüsse an die Abgeordneten gegeben hat. Ich würde Sie bitten, daß Sie das einmal zur Kenntnis nehmen. (Abg. Mag. Barmüller: Zeigen Sie es!)

Ich bin gerne bereit, Sie in die Unterlagen und in die Gerichtsurteile Einsicht nehmen zu lassen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Das ist nicht mehr Teil einer tatsächlichen Berichtigung.

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (fortsetzend): Aber ich erwarte mir, daß Sie sich hier dafür entschuldigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schlögl. – Bitte, Herr Staatssekretär, Sie sind am Wort. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Freiheitlichen und dem Liberalen Forum.) Am Wort ist der Herr Staatssekretär – und sonst niemand!

17.12

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herzlichen Dank für die Möglichkeit, einige Worte zu sagen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stadler! Ich wäre gerne der Postillon d´amour zwischen Ihnen und dem Herrn Bundeskanzler, nur habe ich in Ihrer Wortmeldung nichts Liebenswürdiges gehört, das ich dem Herrn Bundeskanzler mitteilen könnte. Darum wäre es auch sinnlos, würde ich diese Rolle übernehmen.

Ich glaube, daß wir nicht den Fehler machen sollten, uns in einer Debatte über Einkommen von Politikern gegenseitig etwas aufzurechnen. Ich möchte mir trotzdem zwei Bemerkungen aus meiner Sicht erlauben: Erstens glaube ich, daß es unfair ist, wenn man zum Rednerpult herausgeht und das Einkommen von Damen und Herren aus anderen politischen Parteien kritisiert, wenn man selbst weiß, daß es in den eigenen Reihen auch solche Einkommen gibt. (Abg. Mag. Stadler: Wer hat bei uns einen Sondervertrag? Wer hat bei uns einen Sondervertrag?) – Hören Sie mir zu!

Zweitens halte ich es für unglaubwürdig, wenn Sie hinausgehen und Sonderverträge im Bundeskanzleramt kritisieren – zu denen ich mich bekenne, die ich für sinnvoll und gut erachte –, wenn es in Ihren eigenen Reihen jemanden gibt, der im Bundeskanzleramt einen Sondervertrag hat. Ich bin gespannt darauf, ob es in diesem Fall von Ihnen auch eine inhaltliche Anfrage gibt. (Abg. Mag. Stadler: Wer denn?) Den Namen kann ich nicht sagen, weil das meiner Ansicht nach dem Datenschutz widerspricht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Diskussion möchte ich noch etwas sagen (Abg. Mag. Stadler: Deuten Sie einfach auf ihn!): Sie werfen dem Herrn Bundeskanzler des öfteren vor, daß er künftig zwei Pensionen haben wird. Dieser Behauptung möchte ich mich entgegenstellen. Das stimmt nicht, und das wissen Sie auch. Es gibt entsprechende Gutachten, auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und von der Dienstrechtssektion, die eindeutig klären und feststellen, daß dem Herrn Bundeskanzler aus seiner Tätigkeit als Politiker kein Pensionsanspruch zusteht und gebührt. Ich möchte Sie bitten, daß Sie von dieser Behauptung zurücktreten, weil sie nicht stimmt. Ich kann Ihnen das auch zitieren. (Abg. Mag. Stadler: Das steht im Bezügegesetz! Das steht im Gesetz! Das steht im Gesetz! Herr Staatssekretär! Das steht im Gesetz!) – Gut, dann hören Sie mir zu, dann zitiere ich aus diesem Gutachten:


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