Präsident Dr. Heinz Fischer:
Danke.Wir kommen zum dritten Fragenkomplex. Ich bitte Kollegen Dr. Kier (Liberales Forum), seine Anfrage zu formulieren.
Abgeordneter Dr. Volker Kier: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:
Wenn organisatorische Notwendigkeiten eine Verschiebung der Einführung einer Krankenscheingebühr auf den 1. Jänner 1997 rechtfertigen, warum ist dann nicht auch eine Verschiebung der fixierten "Werksvertragsbestimmungen" auf ebenfalls zumindest 1. Jänner 1997 möglich, sodaß auch hier die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden können und dem Prinzip der Rechtssicherheit entsprochen wird?
Ohne jeden Zweifel sind auch in diesem Zusammenhang für die Betroffenen massive Umstellungs- und organisatorische Erfordernisse vorhanden, und ich sehe hier eine Ungleichbehandlung im Zugang zum Problem.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Zugang zum Problem mag unterschiedlich sein, ist aber begründet. Wir haben mit der Einführung dieser Krankenscheingebühr – Sie wissen, diese Lösung war keine Priorität meinerseits – auch organisatorische Voraussetzungen treffen müssen.
Ich war ursprünglich optimistischer. Die Einführung dieser Maßnahme ist jeweils nur mit Beginn eines Quartals möglich, weil der Krankenschein für ein ganzes Quartal gilt. Es war daher nur die Möglichkeit, entweder, wie vorgesehen, mit 1. Oktober oder zum nächsten Quartalbeginn, das ist der 1. Jänner 1997, damit zu beginnen.
Da es doch im Bereich der Unternehmungen größere Schwierigkeiten gibt, das organisatorisch umzusetzen, sei es mit den EDV-Programmen, sei es für die Lohnverrechnung und so weiter, und weil jetzt gerade die Sommermonate sind und mir von mehreren Unternehmungen erklärt wurde, daß sie die dafür notwendigen Mitarbeiter in ihrem Unternehmen nicht zur Verfügung haben, und da außerdem dieses Maßnahmen auch mit dem Hauptverband und mit den Krankenversicherungsträgern abzustimmen sind, mußte diese Verschiebung erfolgen, die im Ausschuß bereits behandelt wurde.
Es tritt kein Nachteil für die Versicherten ein. Es wäre nicht zu verantworten gewesen, wenn diese Maßnahme am 1. Oktober eingetreten wäre. Die Begeisterung für das Einheben dieser Gebühr hält sich bei den Unternehmungen selbstverständlich in Grenzen. Es hätte auch andere Maßnahmen gegeben, aber es wäre nicht zu verantworten gewesen, wenn Arbeitnehmer ab 1. Oktober keinen Krankenschein bekommen hätten, daher ist diese Maßnahme erforderlich gewesen.
Anders ist der Bereich der Neuregelung für die unechten Werkverträge zu sehen. Wir wissen, daß die Sozialversicherungspflicht zum Nachteil für viele Arbeitnehmer umgangen wurde. Diese Regelung, die mit 1. Juli in Kraft getreten ist, wurde bereits im April in diesem Haus beschlossen. Die Regelungen wurden inzwischen auch in vielen Kursen von Unternehmungen und so weiter dargelegt. Es stimmt überhaupt nicht, daß es diesbezüglich keinerlei Information gibt, das stimmt nicht. Gleichzeitig wurden in der Zeit von April bis jetzt, also ab dem Zeitpunkt der Beschlußfassung bis jetzt, mit der Wirtschaft, mit Wirtschaftstreuhändern und so weiter Maßnahmen gefunden, die das ganze einfacher gestalten, und diese sollen heute hier im Haus beschlossen werden.
Eine Verschiebung dieses Termins wäre daher nicht möglich, denn erstens einmal hat das Hohe Haus bereits im April beschlossen, daß dies mit 1. Juli in Kraft tritt und zum zweiten hätte es im Gegensatz zu der Krankenscheingebühr auch entsprechende Verschlechterungen für viele