Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 86

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Herrn Schwarzenberger bekommen habe. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

14.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Salzl gemeldet. Ich bitte, zuerst den zu berichtigenden Sachverhalt und dann den berichtigten darzulegen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

14.21

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Zweytick hat behauptet, daß der neue Kollege Firlinger der neue Agrarsprecher der Freiheitlichen wäre. Ich stelle richtig, daß nach wie vor Kollege Reichhold unser Agrarsprecher ist. (Allgemeine Heiterkeit und Zwischenrufe.) – Ihr braucht euch nicht aufzuregen, es sind ja nur Fakten, die richtiggestellt werden. (Abg. Koppler: Kollege! War das jetzt eine Drohung? – Weitere Zwischenrufe.) Es sind ja nur Fakten, die richtiggestellt werden und anhand derer man sieht, wie die Wahrheit tatsächlich ausschaut.

Weiters hat Herr Abgeordneter Zweytick behauptet, daß die Freiheitlichen gefordert hätten, daß bei Fehlern in Mehrfachanträgen Strafsanktionen eintreten sollen. Ich stelle richtig: Die Freiheitlichen haben darauf hingewiesen, daß die Bürokratie sehr überhandnimmt, die Mehrfachanträge so kompliziert auszufüllen sind, daß zu befürchten ist, daß es aufgrund von Fehlern, die dort passieren, zu Sanktionen kommen könnte, wie wir es derzeit bei 20 Prozent der Anträge erleben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.23

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Der Vorteil einer Letztrednerin ist, daß sie bei ihrer Rede volles Haus hat. Ich möchte mich auf den Entschließungsantrag der Grünen betreffend landwirtschaftliche Nutztierhaltung beziehen, der viele interessante Vorschläge beinhaltet, besonders den Bereich Stellenwert des Nutztieres nicht als Produkt, sondern als Lebewesen und der Bereich Förderung der Landwirtschaft bei Umstellung auf tiergerechte Haltung.

Diese Bereiche sind grundsätzliche Bereiche für den Nutztierschutz. Ich möchte nur eine persönliche Bemerkung zum Antrag machen, und zwar glaube ich, daß der Antrag sehr akademisch gehalten ist und konkrete Haltungskriterien von Nutztieren ausspart. Die Aufforderung nach einem Entwurf eines Bundesgesetzes zur Förderung des Tierschutzes im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung trifft sich durchaus mit unserem Bemühen, dem Parlament ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz vorzulegen.

Artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft dient bekanntlich nicht nur zur Verbesserung der Lebenssituation der Tiere, sondern ganz eigennützig gesehen auch dem Menschen als Konsumenten. Ich meine aber, daß diese Aspekte betreffend Nutztierhaltung im Rahmen eines umfassenden Tierschutzes auch für alle anderen Tieren miterledigt werden sollten. Unsere Fraktion wird Vorschläge für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz einbringen, wonach auch der Schutz für Wildtiere, Haustiere, für Sportzwecke trainierte Tiere, Zoo- und Zirkustiere und so weiter gewährleistet ist.

Selbstverständlich warten wir die Ergebnisse des Expertenhearings im Verfassungsausschuß ab, das in den nächsten Wochen stattfinden wird und wo es die Möglichkeit des intensiven Meinungsaustausches geben wird, Frau Kollegin Petrovic. Der Unterausschuß zum Tierschutzthema wird sicherlich ein angemessenes Forum abgeben, auch diesen Antrag mitzuverhandeln.

Lassen Sie mich abschließend bemerken, daß ich mich freue, daß nun auch die ÖVP für eine einheitliche Regelung im Tierschutz eintritt und bereits eine sehr schöne Broschüre vor den Unis verteilt. Allerdings tritt sie für diese Regelung nur für den EU-Bereich ein. Ich denke mir aber,


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