Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 85

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nicht, welche Sojabohnen gentechnisch verändert sind und welche nicht. – Da habe ich gesagt: Solange das in Amerika nicht klargestellt ist, bin ich dagegen, daß Sojabohnen aus Amerika zu uns kommen, und zwar aus den Gründen, die Sie genannt haben." (Beifall bei den Grünen.)

Frau Bundesministerin! Diejenige, von der dieses Zitat stammt, sind Sie selbst. Sie haben diese Worte hier im Hohen Hause am 25. April 1996 gesagt. Wir waren damals sehr froh. Wir haben hier ein Zeichen der Hoffnung gesehen, daß Sie sich auch in Fragen der Gentechnik auf die richtige Seite stellen, die immer honoriert wurde. Sie haben gesagt: Ich bin dagegen, daß Sojabohnen aus Amerika zu uns kommen.

Frau Bundesministerin! Jetzt ist der Moment erreicht, in dem diese Entscheidung zu treffen ist. Jetzt bitte ich Sie, daß Sie sich an Ihre eigenen Worte erinnern und daß Sie diesem Versprechen an die österreichische Bevölkerung und an dieses Hohe Haus treu bleiben. Ich bringe hier noch keinen Mißtrauensantrag ein. Wir warten Ihre Entscheidung ab, Frau Bundesministerin, Ihre Antwort auf diese einzige Frage, die wir Ihnen stellen: Wenden Sie Artikel 16 an, verbieten Sie die ungekennzeichnete Zulassung gentechnisch veränderter Sojabohnen oder nicht?

Wir werden von dieser Ihrer Antwort unser weiteres parlamentarisches Verhalten abhängig machen. Ich bin mir auch sicher, daß Ihre Antwort auch weit außerhalb dieses Hohen Hauses gehört wird und daß auch die österreichische Umweltbewegung von Ihrer Antwort ihr weiteres Verhalten abhängig macht. Ich ersuche Sie dringend, Frau Bundesministerin, werden Sie Ihrer Aufgabe als Ministerin für Konsumentenschutz gerecht! (Beifall bei den Grünen.)

15.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich nun die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz gemeldet. Frau Bundesministerin, die Redezeit soll bitte 20 Minuten nicht übersteigen. – Danke schön.

15.52

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal einige grundsätzliche Bemerkungen: Die Biotechnologie und die Gentechnik als Teilgebiet der Biotechnologie gewinnen in immer mehr menschlichen Lebensbereichen rasant an Bedeutung. Biotechnologische Verfahren, wie zum Beispiel die beim Bierbrauen angewandte Fermentationstechnik, werden seit 6 000 Jahren von den Menschen genutzt.

Viele Österreicherinnen und Österreicher stehen allerdings den jüngsten Entwicklungen in vielen Bereichen der Gentechnik kritisch gegenüber. Die Gentechnik – das heißt: Verfahren, mit denen genetisches Material charakterisiert, isoliert und neu kombiniert werden kann – entwickelt sich seit Anfang der siebziger Jahre. Die biochemischen und zellbiologischen Techniken der Gentechnik erweitern ständig das Spektrum biotechnologischer Produkte und Dienstleistungen in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß.

Gegenwärtig konzentriert sich die Nutzung gentechnischer Verfahren in den Einsatzbereichen der Medizin, der Tierproduktion, der Pflanzenproduktion und in biotechnologischen Prozessen in der Rohstoffproduktion und -umwandlung.

Lassen Sie mich bitte im folgenden zentrale Aspekte und Grundzüge der künftigen österreichischen Gesundheitspolitik im Bereich der Gentechnik darstellen.

Der Einsatz gentechnologischer Forschung und Verfahren im Bereich der Biomedizin findet bei der heimischen Bevölkerung die relativ größte Akzeptanz. Viele Anwendungsmöglichkeiten der Gentechnologie in der Biomedizin sind aus heutiger Sicht durchaus positiv zu beurteilen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Entwicklung von gentechnisch erzeugten Diagnostika, Medikamenten zur Bekämpfung und Eindämmung von Krankheiten wie Krebs, Aids, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und multipler Sklerose.


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