Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 155

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Meine Damen und Herren! Zur Regierungsvorlage Medizinproduktegesetz sei festgehalten, daß mit diesem Gesetz in Zukunft jeder Hersteller medizinischer Produkte im EU-Raum an einer geeigneten Stelle seiner Wahl die Konformitätsbewertung, die sogenannte EURO-Zulassung, abwickeln und auch sein Produkt in Verkehr bringen kann. Wir halten dies – im Gegensatz zum Gesundheitsvorsitzenden der freiheitlichen Fraktion – für positiv; meine Kollegin, Dr. Gredler, wird noch näher darauf eingehen. Durch die bekannterweise ungeheure Produktionsvielfalt und Dynamik auf diesem Gebiet ist eine Kennzeichnung dieser Waren notwendig; meine Vorredner haben dies bereits ausführlich erläutert.

Ein Kritikpunkt ist – ich habe ihn bereits im Ausschuß vorgebracht –, daß dieses Gesetz ein Gesetzesmonster darstellt. Es darf die Frage erlaubt sein, ob ein neues Gesetz ein solches Ausmaß an Vorschriften beinhalten muß, zumal die Europäische Union für ihre einschlägigen Regelungen mit weniger Vorschriften auskommt.

Herr Kollege Leiner! Habe ich Sie jetzt oder im Ausschuß nicht richtig verstanden? Sie waren nämlich der Meinung, daß dieses Gesetz auch Vorbildwirkung haben könnte. Da möchte ich Ihnen nochmals entgegenhalten: Ich glaube nicht, daß von einer Gesetztesaufblähung Vorbildwirkung ausgehen sollte. (Abg. Dr. Leiner: Da sind ja Sicherungsinstrumente drinnen!) Ich glaube trotzdem, daß es sich um eine Aufblähung handelt, weshalb ich auch die Kritik der Ärztekammer nicht so ablehne, wie Sie es mir gegenüber im Gesundheitsausschuß formulierten. Denn: Daß in Zukunft viele Medizinprodukte in bezug auf ihre Eignungsprüfung in Richtung Industrie verlagert werden sollen, ist bedenkenswert.

Ich bin auch der Meinung, daß zum Beispiel Pflaster, Verbände et cetera, also einfachere Medizinprodukte, von der genauen Dokumentationsverpflichtung ausgenommen werden sollten, da dies einen immensen Mehraufwand an Kontrolle erfordern würde. Ob da Kontrolle unbedingt erforderlich ist, sei dahingestellt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Trotz dieser Kritik stimmen wir dem Gesetz zu, weil für uns die Vorteile überwiegen. So eröffnet zum Beispiel der Wettbewerbsvorteil aufgrund einer einheitlichen Qualitätszertifikation auf dem Weltmarkt neue Perspektiven, denen wir uns nicht verschließen wollen.

Abschließend möchte ich noch auf den Entschließungsantrag Firlinger/Motter betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion eingehen. Der vorliegende Antrag wurde bereits im April 1996 eingebracht und ist deshalb in dieser Form nicht mehr aktuell. Ich bin aber sehr froh, daß dieser nicht mehr aktuelle Antrag Anlaß zu einem neuen Fünfparteienantrag geworden ist. Meine Vorredner haben dies bereits ausführlich erläutert, und wir geben diesem Antrag gerne unsere Zustimmung. (Beifall beim Liberalen Forum und des Abg. Mag. Maier. )

21.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

21.09

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hoher Ausschuß! Ich möchte zunächst auf den Abänderungsantrag zum Bäderhygienegesetz, den Frau Kollegin Motter eingebracht hat, Bezug nehmen. Ich glaube, er ist eine durchaus sinnvolle Ergänzung zum vorliegenden Gesetzestext und ihm ist seinem Inhalt nach, wie ihn Frau Kollegin Motter in ihrem Abänderungsantrag formuliert hat, auch von unserer Fraktion zuzustimmen.

Ich möchte zum Bäderhygienegesetz noch hinzufügen: Wie schon im Ausschuß bin ich auch heute noch nicht davon überzeugt, daß die damalige Auskunft richtig war.


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