Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 51

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte, Sie haben das Wort. 20 Minuten Redezeit.

13.06

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin furchtbar enttäuscht, wenn ich mir die Anwesenheit der Abgeordneten hier im Plenum anschaue. Es ist ja immer so mit der Anwesenheit im Plenum, und jeder weiß, warum das so ist, aber es gibt bestimmte Situationen, in denen man sich darüber einig ist, trotz unterschiedlicher Auffassungen in der Sache, daß eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist. Das hatten wir zum Beispiel, als es um den Beitritt zur Europäischen Union ging, als es dann um die Begleitgesetze ging, und es gibt immer wieder solche Gelegenheiten. Meistens geht es um wirtschaftspolitische Dinge.

Offensichtlich wird nicht erkannt, worüber wir heute hier abstimmen werden und welche Dimension die Entscheidung der Abgeordneten, und zwar jedes einzelnen Abgeordneten, wie jeder weiß, für eine Reihe von Menschen hat. Und das ist für mich die eigentliche Enttäuschung, denn mit der spärlichen Anwesenheit in diesen Reihen hier, ob das bei der SPÖ, bei der ÖVP oder bei den Freiheitlichen ist, wird zum Ausdruck gebracht, daß man das offensichtlich nicht begreift. Es ist daher meine Sorge, wie diese Abstimmung ausgehen wird.

Ich möchte mich, was diese Vorlage und was die Tagesordnungspunkte 1 bis 9 angeht, auf einen einzigen Aspekt beschränken, nämlich auf jenen, der Bestimmungen bezüglich homosexueller Menschen betrifft.

Es wird wohl niemanden in diesem Haus geben, dem der Schutz der Jugend kein Anliegen ist. Das setze ich jetzt einmal voraus. Es gibt auch niemanden in diesem Haus, der nicht sagt, daß ihm die Gewährleistung von Menschenrechten ein Anliegen sei, und trotzdem gibt es bei beiden Aspekten so große Divergenzen zwischen den jeweiligen Fraktionen.

Deswegen habe ich mir gewünscht, daß diese Debatte hier der Argumentation dienen möge, daß man versucht, einander – ich sage durchaus "einander" – inhaltlich zu überzeugen, und daß letztlich jeder versteht und jeder empfindet, daß es an ihm liegt, wie diese Entscheidung heute ausgehen wird.

Ich möchte mich, wenn ich vom Schutz der Jugend spreche – das wurde ja heute schon von Kollegen angesprochen –, mit dem Inhalt, und zwar nach unserem Verständnis, auseinandersetzen. Da gibt es zwei Begriffe, die man durchleuchten muß: das eine ist der Begriff des Schutzes, das andere ist der Begriff der Jugend. Und erst dann, wenn wir für uns entschieden haben, welchen Begriffsinhalt das hat, können wir dazu kommen, welche Regelungen auf staatlicher Ebene dafür notwendig sind.

Ich möchte mit dem Begriff der Jugend beginnen. Es geht darum – das ist der Abänderungsantrag, der von Fuhrmann, Schmidt und Stoisits gestellt wurde –, das Alter, ab dem sexuelle Kontakte nicht strafbar sein sollen, einheitlich auf 14 Jahre zu senken.

Dieses 14. Lebensjahr ist für viele Bereiche in unserer Gesellschaft ein Markstein. Was man ab dem 14. Lebensjahr alles darf, darüber gibt es eine wunderbare Zusammenstellung, die die Homosexuellen selbst gemacht haben, weil auch sie nämlich versuchen, mit Argumenten zu überzeugen. Daher muß ich sagen: Tiefer Respekt für die Arbeit, die hier geleistet wurde, für die Überzeugungsarbeit, die in den letzten Jahren geleistet wurde! Ich hoffe, sie war nicht umsonst. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen.)

In dieser Zusammenstellung ist aufgelistet, was ein Mensch ab dem 14. Lebensjahr schon alles tun darf. Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen: Der Jugendliche ist strafmündig, deliktfähig, testierfähig, kann bereits Privatstrafanklagen erheben. Er kann seine Religion eigenständig bestimmen. Das ist so, ich kann Ihnen auch die zugehörigen Paragraphen nennen. Es gibt eine Reihe von Bereichen, in denen ohne Zustimmung eines jungen Menschen, sobald er


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