Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 155

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Ich glaube, Herr Bundesminister, daß die Frage offengelassen wird, wie Sie das bedecken. Man könnte ohne weiteres eine Regelung finden. Herr Höchtl, auch wenn es nur wenige sind, verdienen sie unseren Respekt. Sie werden vielleicht auch in einem Notfall in Obhut genommen werden müssen und werden dankbar sein, wenn Sie wissen, daß Sie diese Menschen hier im Parlament als Abgeordneter gut behandelt haben.

Ich bitte daher, diese beiden Abänderungsanträge wohlwollend in Erwägung zu ziehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden soeben verlesenen Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.40

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Anmerkungen zu einem Gesetz machen, das wir heute novellieren, nämlich zum Glücksspielgesetz. Wir wissen, daß dieser Bereich in Österreich seit einigen Jahrzehnten sehr gut geregelt ist. Es handelt sich hiebei um einen international sehr sensiblen Bereich. Dieser konnte einer Ordnung zugeführt werden, die nicht nur in Österreich akzeptiert ist. Das Know-how, das diesbezüglich in Österreich geschaffen wurde, ist meiner Auffassung nach auch international anerkannt. Nicht nur die Finanzminister sind immer sehr glücklich darüber, daß bedeutende Steuereinnahmen erzielt werden, sondern auch die anderen davon Betroffenen, etwa Sportverbände sind glücklich, wenn sie einen Teil dieser Einnahmen erhalten, um das Geld für die Nachwuchsförderung, für Sportaktivitäten oder für größere Wettkämpfe verwenden zu können.

Diese sensible Materie ist gut geregelt. Es wird allerdings von Zeit zu Zeit auch aufgrund technischer Veränderungen notwendig, daß man diesen relativ frühzeitig begegnet und versucht, neue Regelungen einzuführen und Barrieren einzuziehen, um Mißbräuche zu vermeiden. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Vernetzung ist es für manche Glücksritter relativ leicht möglich, in diese Netze hineinzukommen und mit wenig Geld zu hohen Einnahmen zu kommen. Ferner besteht so gegebenenfalls für Ausländer die Möglichkeit, Steuern nicht in Österreich zu zahlen, sondern das Geld ins Ausland zu transferieren. Vielleicht wäre außerdem auch der Spielerschutz damit nicht unbedingt gewährleistet.

Wir haben daher mit dieser Novelle versucht, solchen Gefahren zu begegnen und neue Regelungen zu treffen. Ich bin froh darüber, daß es im Zuge verschiedener Gespräche möglich war, einen Konsens darüber zu erzielen, und ich glaube, daß die Verantwortlichen immer für konsensuale Lösungen stehen sollten. Aufgrund eines Konsenses besteht auch die beste Chance, eine Weiterentwicklung in diesem sensiblen Spielmarkt zu erzielen.

Es sind diverse Maßnahmen vorgesehen, die beispielsweise gemäß §56a bis zu einer Betriebsschließung gehen können. Wir haben das im Ausschuß diskutiert und haben uns zu der Ausschußfeststellung entschlossen, wonach eine derartige Betriebsschließung wirklich nur eine Ultima ratio sein sollte. Es sollten erst alle anderen möglichen Maßnahmen gesetzt werden, bevor man zu einer dermaßen drakonischen Maßnahme greift.

Wir von der Volkspartei glauben, daß die Regelungen, die gefunden wurden, gut sind. Wir bekennen uns zu dem Konsens, der im Ausschuß erzielt wurde, und wir sagen mit Überzeugung ja dazu, weil wir der Überzeugung sind, daß dieser die weitere Entwicklung eines geordneten Glücksspielmarktes in Österreich ermöglicht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Trattner vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.


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