Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 157

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es tut mir leid, sehr geehrter Herr Abgeordneter Trattner, daß ich mich nun mit dem von Ihnen angesprochenen Fall beschäftigen muß. Ich finde es ein bißchen unfair, gestatten Sie mir diese Bemerkung, daß Sie diesen Fall, den ich Ihnen persönlich ... (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Trattner. ) Herr Kollege Trattner! Hören Sie mir bitte zu! Ich habe Ihnen auch zugehört!

Ich finde es unfair, daß Sie einen Fall, den ich Ihnen persönlich erläutert und dessen Lösung ich Ihnen auch persönlich dargelegt habe (Abg. Mag. Trattner: Sie mir?)  – ja, ich Ihnen persönlich! –, hier und heute neuerlich bringen.

Ich sehe mich daher veranlaßt, folgendes festzustellen: Erstens: Herr Sektionschef Stanzel hat keine wie auch immer geartete rechtliche Verfehlung begangen. Es ist alles durch die Innenrevision meines Ressorts geprüft und festgestellt worden, daß das vom zuständigen Bundesminister für Finanzen im Jahre 1995 genehmigt wurde. Es hat hier keinerlei rechtliche Verfehlung gegeben.

Ich möchte aber noch hinzufügen, daß Herr Sektionschef Stanzel nach einem Gespräch mit mir eine Lösung angeboten und gefunden hat, die sicherstellt, daß er nicht in den Insider-Verdacht kommt. Er wird nach der Legung der Bilanz über das Jahr 1996 seine Aktien abgeben und anschließend in der Hauptversammlung nach Absprache mit den Rechtsanwälten im australischen Bereich seinen Aufsichtsratssitz zurücklegen. – Das müssen Sie jedoch schon wissen, denn das habe ich Ihnen erzählt. Wie gesagt: Ich finde Ihre Verhaltensweise nicht sehr fair. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scheibner: Das stimmt nicht! Stellen Sie das richtig, Herr Minister! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

23.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

23.52

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Ich möchte nur einige Worte zum Beihilfengesetz und zur Umsatzsteuergesetz-Novelle sagen:

Die Ursachen dafür sind in beiden Fällen die EU-Richtlinien, was mich einmal mehr zu der Vorbemerkung verleitet, daß sich die EU leider auf die falschen Steuerharmonisierungen kapriziert. Überall dort, wo es tatsächlich notwendig wäre, nämlich im Bereich der Kapitalertragsteuerharmonisierung oder auch im Bereich der Körperschaftsteuer und in ähnlichen Fällen, ist die EU mit der Harmonisierung in Verzug, während dort, wo es nicht unbedingt oder gar nicht notwendig wäre, energische Richtlinien zur Harmonisierung gesetzt werden. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Aber die Lage ist nun einmal so, und das Beihilfengesetz schafft jetzt einen gewissen Ausgleich für jene Berufsgruppen, die besonders betroffen sind, also alle medizinischen Berufe, Krankenanstalten und so weiter.

Herr Dr. Haselsteiner ist schon ausführlich auf die Frage eingegangen, warum bestimmte Berufsgruppen davon ausgenommen sein sollen – das leuchtet auch mir nicht ein –: sogenannte Wahlärzte, freiberuflich Tätige, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Hebammen und so weiter, soweit sie keinen Kassenvertrag haben. Bei diesen Gruppen unterstellen offenbar der Finanzminister beziehungsweise die Bundesregierung, daß die in dieser Gruppe Tätigen geringe – sehr geringe! – Vorleistungen in ihrem Umsatz aufzuweisen haben. – Das mag in der Regel der Fall sein, ist aber zum Beispiel bei Ordinationsneugründungen eine eher zweifelhafte Annahme.

Zudem wird angenommen, daß diese Berufsgruppen durch den Wegfall der Mehrwertsteuer einen Spielraum für Honorarerhöhungen haben, ohne daß es zu einer zusätzlichen effektiven Belastung des Patienten käme. Rein ökonomisch betrachtet ist die letztere Überlegung natürlich grundsätzlich richtig, aber meinen Gesprächen mit Vertretern der Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Hebammen mußte ich entnehmen, daß die Realität bei der Psychologie von Preiserhöhungen eben nicht immer dem Lehrbuch folgt. Es ist durchaus möglich, daß sich in


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite