Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 166

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zum Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete. Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

19.43

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es wäre schon ganz gut, wenn bei einer Debatte über das Chemikalienrecht der Chemiker und Umweltminister Bartenstein anwesend wäre. Ich entnehme ja den morgigen Zeitungen, daß er heute mit dem Sozialminister bezüglich des Ärztezeitgesetzes verhandelt hat. Vielleicht haben die beiden Minister einen fliegenden Wechsel vorgenommen. Fest steht jedenfalls, daß der Umweltminister sich seit Monaten um andere Dinge kümmert als um den Umweltschutz. Vielleicht könnten Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, einmal einen Entschließungsantrag verfassen, der ähnlich "sinnig" wie jener ist, den Sie heute verabschieden wollen, etwa nach dem Motto: Der Bundesminister für Umwelt wird ersucht, sich um sein Ressort zu kümmern. (Abg. Dr. Mock: Friedlich, Frau Kollegin Langthaler!)

Das gleiche gilt auch für das Chemikalienrecht, wenn man sich die Politik insgesamt ansieht. Ich denke fast mit Wehmut zurück: Vor etwa acht Jahren gab es eine Debatte über die Zukunft der Chemiepolitik in diesem Land, darüber, ob es überhaupt eine gibt und, wenn ja, in welche Richtung. Da gab es eine Umweltministerin Flemming, die damals sehr vehement für den Ausstieg aus der Chlorchemie eintrat und Vorschläge für Verbote im Bereich von PVC präsentierte. All diese Vorschläge wurden damals von ihrer eigenen Partei niedergestimmt.

Heute machen Sie im wesentlichen nichts anderes als ein EU-Anpassungsgesetz. Dazu kann man nicht viel sagen. Das sind notwendige Anpassungen. Im Umweltbereich ist das Chemikalienrecht zweifellos eines, bei dem die Anpassung am weitesten in die Richtung geht, daß man wenig nationalen Spielraum hat.

Dort, wo man gewisse Kuriositäten des Gesetzes hätte vermeiden oder entfernen können, hat man es leider nicht gemacht. Ich sage nur ein Beispiel: Es ist völlig unlogisch, daß das Giftrecht nach wie vor im Ressort der SPÖ bleibt, in diesem Fall bei der Gesundheitsministerin, und das restliche Chemikalienrecht bei der ÖVP, nämlich beim Umweltminister. Das hat zwar historische Gründe, weil es das Giftgesetz einfach schon viel länger gibt als das Chemikaliengesetz, aber das hat inhaltlich überhaupt keine Logik.

Es wäre schön gewesen, wenn die Koalition wenigstens in diesem Bereich ein bißchen mehr zusammengearbeitet hätte. Der Umweltminister hat das im Umweltausschuß ja auch bestätigt. Dies hätte nicht nur eine Entbürokratisierung bedeutet, sondern hätte auch eine leichtere Kontrolle ermöglicht, wenn diese Materie endlich in einem Ressort zusammengefaßt worden wäre.

Es wurde schon angeführt, daß das Waschmittelrecht in das Chemikalienrecht integriert wird. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden.

Was nach wie vor unklar ist – wir haben das im Ausschuß kurz diskutiert –, ist die Frage der Sicherheitsdatenblätter und ihrer derzeitigen Ausfolgung. Ich nehme an, daß Kollege Kummerer noch darauf eingehen wird, also erspare ich mir das.

Insgesamt fehlt mir eines völlig – es wäre schön gewesen, das im Rahmen der Debatte über eine Chemikaliengesetznovelle ein bißchen zu diskutieren, sowohl im Ausschuß als auch hier im Hohen Hause –, und zwar, ob es so etwas wie Ideen im Umweltressort, in Österreich, im Hohen Haus gibt, ob es Vorstellungen darüber gibt, in welche Richtung man nationale Spielräume im Rahmen der EU beim Chemikalienrecht noch nutzen könnte.

Ich erwähne hier nochmals das Stichwort "Ausstieg aus der Chlorchemie". – Warum gibt es da kein Konzept, warum gibt es dazu überhaupt keine Vorschläge von seiten des Umweltressorts?


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