Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 183

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abermals die Mehrheit.

Das verfassungsmäßig erforderliche Quorum ist gegeben. Ich stelle dies ausdrücklich fest. Der Antrag ist daher auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 440 der Beilagen, und zwar hinsichtlich der Anträge 102/A und 209/A, zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist daher angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Petrovic, Motter, Dr. Salzl und Genossen betreffend Maßnahmen gemäß Artikel 16 der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

15. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1994, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (III-22/401 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1995, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (III-37/402 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Gleichbehandlungsbericht (VII/1990 – VI/1995), vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten (III-43/403 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haller. – Frau Abgeordnete! Ich erteile Ihnen das Wort.

20.52

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir behandeln zwei Berichte über die Vollziehung der Gleichbehandlungsgesetze in den Jahren 1994 und 1995, die auch Berichte der Gleichbehandlungsanwaltschaft beinhalten. Diese sind auch nach unserem Dafürhalten sehr informativ ausgefallen. Sie zeigen, daß es kleine, aber doch Fortschritte bei der Sensibilisierung in bezug auf Gleichbehandlung gibt und daß eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Frauenorganisationen im Gange ist. Deshalb werden wir Freiheitlichen diesen beiden Berichten zustimmen.


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