Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 17

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Wie stehen Sie zum Erlaß des Wirtschaftsministers vom 5. September 1996, der festlegt, daß landwirtschaftliche Betriebe, die mehr als zehn Fremdenzimmer vermieten, als gewerbliche Unternehmen zu betrachten sind, wodurch die Einkommenschance "Urlaub am Bauernhof" massiv eingeschränkt wird?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister, um die Antwort.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Zunächst ist festzustellen, daß sich die Grenze für Privatzimmervermietung auf die Bettenanzahl und nicht auf die Zimmeranzahl bezieht. Diese Grenze ist auch in dem angesprochenen Erlaß nicht abgeändert. Diese Grenze ist in der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle aus dem Jahre 1974 festgelegt.

In dem von Ihnen erwähnten Erlaß geht es generell um die Beurteilung, ob es sich bei der Vermietung von Ferienwohnung um Beherbergung oder bloße Überlassung von Wohnraum zum Gebrauch handelt. Es ist dabei festzustellen, daß es zur Existenzsicherung einer großen Anzahl von bäuerlichen Betrieben, etwa aus dem Verband "Urlaub am Bauernhof", den Wunsch gibt, diese Bettengrenze aufzustocken, und ich darf Ihnen aus einem Schreiben des Herrn Wirtschaftsministers zitieren. Es ist für ihn denkbar, die im Artikel 3 der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1974 für die Privatzimmervermietung festgesetzte Höchstgrenze von zehn Fremdenbetten zu verdoppeln. Das heißt, wir sind hier auf gutem Weg und werden in Verhandlungen diese Frage klären.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Es freut mich, daß man hier bereits auf einem guten Weg ist. Ist man auch auf einem guten Weg, die gewerberechtlichen Bestimmungen betreffend das Nebengewerbe der Bauern zu liberalisieren, beziehungsweise wird es auch Schritte geben, um den Bauern einen Einstieg in die Energieproduktion gerade auf der Basis Biogas, Biomasse zu erleichtern?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, wird derzeit eine Gewerberechtsnovelle vorbereitet, die zeitgerecht dem Parlament zugeleitet wird. Im Rahmen dieser Verhandlungen ist ein wichtiger Gegenstand die klare Regelung bäuerlicher Nebengewerbe.

Zur Frage Energie aus Biomasse wissen Sie, daß das Landwirtschaftsministerium etwa diese Energieprojekte aus der Biomasse unterstützt, weil ich es für richtig halte, daß in der derzeit noch nicht gegebenen Wettbewerbssituation zu den fossilen Energieträgern diese Möglichkeiten auch durch ein derartiges Förderinstrumentarium ausgebaut werden.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke.

Weitere Zusatzfragen? – Frau Abgeordnete Hagenhofer, bitte.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Bundesminister! Zumindest in Oberösterreich ist ein wilder Streit zwischen der Wirtschaftskammer und den direkt vermarktenden Bauern aufgetreten. Das geht so weit, daß die Wirtschaftskammer den Bauern mit Anzeigen droht.

Wann werden Sie, Herr Landwirtschaftsminister, für die erfolgreichen und direkt vermarktenden Bauern endlich Rechtssicherheit schaffen?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Ich habe schon gesagt, daß derzeit an einer Novelle des Gewerberechts gearbeitet wird, in der


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