Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 166

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet: "Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal – ArsenalG geändert wird"

2. Die übrigen Bestimmungen der Regierungsvorlage entfallen.

3. Das Bundesgesetz über das Bundesforschungs- und Prüfungszentrum Arsenal – ArsenalG BGBl. Nr. 802/1993 in der derzeit gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 9 Abs. 3 lautet:

"(3) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 1997 außer Kraft."

*****

Im Namen der Belegschaft und aller Prüfer, die bisher aufgetreten sind, sage ich noch einmal: Insgesamt ist die heutige Gesetzesvorlage unausgereift und schlampig, sie muß zum Untergang zweier Forschungszentren mit verschiedenen Auftragsstrukturen führen und sollte daher vorerst zurückgestellt werden. Dazu ist es notwendig, das derzeitige Arsenal-Gesetz, wie vorgeschlagen, um ein Jahr zu verlängern. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.38

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch einleitend den Herrn Präsidenten um etwas ersuchen. Es war vorhin etwas turbulent hier. Ich weiß nicht, ob wir hier inzwischen "neue" Ausdrücke verwenden dürfen, die ich eigentlich gar nicht verwenden möchte, etwa die, die vorhin der Kollege Wabl oder gerade eben der Kollege Graf gebraucht hat. Wenn es so ist, dann muß man uns das sagen.

Ich denke allerdings, da sind Ausdrücke verwendet worden, das ist ein Stil, Herr Präsident, angesichts dessen ich Sie einfach bitten möchte, sich in Ruhe einmal anzuschauen, was hier gesagt wurde, und allenfalls auch die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Dr. Graf! Ich weiß nicht, inwieweit Sie sich überhaupt mit dem Arsenal beschäftigt haben, denn anscheinend ist es Ihnen ja in erster Linie darum gegangen, ein international anerkanntes, renommiertes Forschungszentrum wie Seibersdorf hier mit Ausdrücken zu bedenken, für die Sie eigentlich die Verantwortung tragen müßten. Sie haben Seibersdorf als einen maroden Betrieb bezeichnet, Sie haben Seibersdorf als einen in die Pleite gewirtschafteten Betrieb bezeichnet. Das hat sich dieses Forschungszentrum nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Der Geschäftsführer selbst sagt das! Das schreibt der Geschäftsführer! Wie sonst nennen Sie einen Abgang von 500 Millionen Schilling?! )

Wenn Sie sich damit beschäftigt hätten, wüßten Sie ganz genau, auf welchen gesetzlichen Verpflichtungen diese Zahlen beruhen.

Ich hätte Ihnen viel Glück gewünscht, wenn Sie als Geschäftsführer dieser Einrichtung über bestehende Betriebsvereinbarungen verhandeln und hätten sagen müssen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen all das leider streichen, damit dieser Fall nicht eintritt. – Dazu hätte ich Ihnen viel Glück gewünscht. Denn das ist, wie Sie wissen, einseitig nicht machbar, und es ist auch gut so, daß es nicht möglich ist, die Rechte der Arbeitnehmer einseitig zu beschneiden. Im Gegenteil: Wir sind auch bei diesem Gesetz darauf bedacht, daß darauf geachtet wird, daß die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite