Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 171

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Denn ein Unternehmen, dessen Bilanz derartige Fehler aufweist, daß nämlich in dreistelliger Millionenzahl falsche Rückstellungen für Pensionen gebildet werden, hat in der Wirtschaft keinen hohen Goodwill. Dann zweifelt man mit Recht an dem Management, das dort arbeitet. Und das war immer schon eine GesmbH und unterstand immer schon dem Handelsrecht. Man kann zu Recht annehmen, daß das Management dort vielleicht von manchen Dingen etwas versteht, aber nichts von der Führung eines solchen Unternehmens. Glauben Sie mir: Ein so schwerer Fehler darf einfach nicht passieren!

Jetzt motzen Sie den Namen sozusagen im Hinblick auf Goodwill auf. Damit könnte ich leben, dagegen hätte ich gar nichts. Ich meine, daß das irgendwie eine rührende Geste an das Personal ist. Man muß den Beamten im Arsenal ... (Abg. Dr. Haselsteiner: Mut machen!) Ja, man muß sie sorgfältig daran gewöhnen, daß sie jetzt vielleicht in den Wettbewerb geraten. Daher will man ihnen halt jetzt eine Streicheleinheit geben. Damit kann ich leben, Herr Kollege Niederwieser. Ich verstehe das schon. Nur: Brauchen Sie das für zwei Jahre, weil Sie glauben, daß der Name "Arsenal" für sich genommen unter Fachleuten keinen Klang hat? – Dazu kann ich sagen: Als Prüfungszentrum hat das Arsenal einen guten Namen, ob es jetzt "Bundesanstalt" heißt oder "GesmbH". Denn es sind gute Leute dort, mit hoher diesbezüglicher Qualifikation. Als Forschungsbereich – ich möchte mich lieber nicht äußern, weil ich höflich bin und heute der Abend schon fortgeschritten ist – hat es keinen so guten Namen. Aber durch die Hinzufügung "Österreichisches" für zwei Jahre wird sich nichts ändern, weil Sie den Untergang des Arsenals ohnedies heute schon durch die einseitige Ermächtigung zur Fusion durch Aufnahme zwingend ins Gesetz schreiben.

Entweder wurde da bewußt ein doppelter Boden angebracht, oder man ist fachlich extrem inkompetent vorgegangen. Das allein ist jedenfalls ein Grund dafür, daß wir diesem Gesetz nicht zustimmen, obwohl wir ansonsten gerne für eine Ausgliederung und Privatisierung gerne gestimmt hätten. Man ist entweder unaufrichtig oder inkompetent vorgegangen, und das sind zwei Varianten, denen wir unsere Zustimmung nicht geben können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. – Bitte, Herr Abgeordneter: 10 Minuten freiwillige Redezeit werden angezeigt.

21.00

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich einleitend ganz klar feststellen, daß die Absicht dieses Gesetzes, nämlich ein "Österreichisches Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal" in der Rechtsform einer GesmbH zu gründen, voll den Grundsätzen der Österreichischen Volkspartei entspricht. Es entspricht unseren Grundsätzen, dort, wo dem nicht hoheitliche Vorbehalte entgegenstehen, die flexiblere privatrechtliche Form einer GesmbH statt der eines Bundesamtes zu wählen. Deshalb begrüße ich zunächst einmal diesen Schritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Meinung ist auch Kollege Kier. Nur die Freiheitlichen verweigern sich, und auch Kollegin Petrovic verweigert sich. (Abg. Dr. Graf: Kollegin Hostasch war auch dagegen!) Dennoch ist dies ein sehr sinnvoller Schritt, der für sich genommen Sinn macht, denn in Form einer GesmbH ist dieses Unternehmen flexibler, es kann besser mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, und es wird auch in Anbetracht von EU-Bestimmungen als Prüfzentrum leichter bestehen können, da Bundeseinrichtungen von bestimmten Prüfaufträgen ausgeschlossen wären. Dieser Schritt macht also für sich genommen durchaus Sinn. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich ist diesem jetzigen Ausgliederungsschritt eine intensive Diskussion vorausgegangen, und das hat Kollegen Graf so total verwirrt. Er hat einige Dinge verwechselt. Er hat einen provisorischen Beamtenentwurf, der von den zuständigen Stellen kommentiert worden, als Regierungsvorlage des Bundesministers bezeichnet. Er hat das einfach verwechselt beziehungsweise nicht mitbekommen, was im Abänderungsantrag zu dieser Regierungsvorlage steht.

Ich unterstelle Ihnen in diesem Fall entweder böse Absicht oder Ahnungslosigkeit, Herr Kollege Graf: Sie können es sich auswählen! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sie sind sogar so


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