Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 233

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Der im Titel genannte Antrag 507 der Beilagen wird wie folgt ergänzt:

1. Z 4 lautet:

4. § 33f Abs. 6 erster Satz lautet:

"(6) Wenn aus einer Verordnung gemäß Abs. 3 schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile in der sonst rechtmäßigen Nutzung von Anlagen und Grundstücken erwachsen, die eine Einkommensminderung bewirken, gewährt der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ab Ernte 1996 nach Maßgabe des jeweiligen Bundesvoranschlages Zuschüsse bis höchstens 50 Prozent der hierdurch bewirkten nachweislichen Einkommensminderung, wenn seitens des betreffenden Landes ein mindestens gleich hoher Zuschuß geleistet wird."

Die bisherige Z 4. wird zu Z 5.

2. Die neu angefügte Z 6 lautet:

6. Der zweite Satz des § 33f Abs. 6 entfällt.

3. Die neu angefügte Z 7 lautet:

7. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. 1. 1997 in Kraft.

*****

Auer, zustimmen, nicht umfallen! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden soeben verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

1.16

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Außerordentliche Situationen erfordern auch außerordentliche Maßnamen. Aufgrund des Wasserrechtsgesetzes 1990 wären es etwa hunderttausend Hausbesitzer, Liegenschaftsbesitzer gewesen, für die mit Ende dieses Jahres die Befristung abgelaufen wäre, ihre Wasserentsorgungsanlagen auf den Stand der Technik zu bringen. Das hätte erfordert, daß rund hunderttausend Betriebe, die in den nächsten fünf Jahren an öffentliche Kanalnetze angeschlossen werden, jetzt in der Zwischenzeit noch eine biologische Wasserkläranlage hätten errichten müssen. Das wäre mit sehr hohen Kosten verbunden gewesen.

Da die Wasserrechtsgesetz-Novelle dem Konsultationsmechanismus unterzogen werden muß, haben wir diese beiden notwendigen Punkte herausgenommen und im Rahmen eines §-27-Antrages – worüber sich aber die Fraktionssprecher im Ausschuß geeinigt haben – in dieser Art und Weise beschlossen. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Müller. )

Abgeordneter Reichhold ist nicht wählerisch beim Austeilen, aber sehr empfindlich, wenn er selbst kritisiert wird. Minister Molterer ist nicht der Umfaller des Jahres, sondern er ist einer der erfolgreichsten Landwirtschaftsminister Europas. Er hat für Österreich im heurigen Jahre in Brüssel zusätzlich 2,6 Milliarden Schilling für das ÖPUL-Programm erhandelt.

Abgeordneter Reichhold hätte die Möglichkeit gehabt: Am 17. November haben ihn die Kärntner Bauern gemessen und gewogen, aber sie haben ihn für nicht tauglich als Präsidenten befunden. (Beifall bei der ÖVP.) Sogar in seiner Heimatgemeinde – und das ist ein Merkmal – hat er 7 Prozent Stimmenanteil verloren (Abg. Ing. Reichhold: Aber noch immer 52 Prozent der


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