Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 74

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Es gibt im Entwurf außerdem keine Regelung der Rufbereitschaft – das ist auch ein Grund, der nicht genügend moniert werden kann. Es sollte dieses Gesetz – das füge ich nur an, obwohl es auch in unserer abweichenden Stellungnahme enthalten ist – auch für Pflegeabteilungen von Pensionistenheimen gelten. Das wäre notwendig, da die Personen, die in Pflegeabteilungen von Pensionistenheimen arbeiten, unter besonderen Arbeitsbelastungen leiden. Es ist undenkbar, daß diese verlängerten Dienste bis zu einem Durchschnitt von 60 Wochenstunden akzeptiert werden können. Sie können niemandem weismachen, daß das auch nur irgendwie rechtfertigbar ist.

Herr Minister! Wir haben damals bei den Beratungen gesagt, dieses Gesetz sei ein Tunnel-Gesetz: Viel Dunkel und wenig Licht, aber immerhin gibt es die Hoffnung, daß man irgendwann einmal ins Freie kommt. – Das war beim ursprünglichen Entwurf.

Inzwischen haben Sie wieder weitere Ausnahmen eingeführt, weitere Verschlechterungen gemacht, und so bleibe ich dabei: Es ist ein Euro-Tunnel-Gesetz. Das Risiko ist zu groß, die Durchfahrt, bis man irgendwann einmal ein Licht sehen kann, dauert zu lange, und der Preis für die Allgemeinheit mit diesem Gesetz ist zu hoch. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

13.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Hums. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.07

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetz wird erstmals für die Krankenanstalten im Bereich öffentlich-rechtlicher Krankenanstaltenträger eine Arbeitszeitregelung getroffen. Bisher galt und auch heute noch gilt in diesen Bereichen eine Arbeitszeitregelung, die nicht existent ist, das heißt, ohne Limit können dort Pflegerinnen, Pfleger, Ärzte eingesetzt werden. Und sie werden es leider auch!

Daher war es dringend notwendig, daß wir – nicht wegen der EU, sondern im Interesse des Arbeitnehmerschutzes und im Interesse der Patienten – eine Regelung treffen und diese Regelung so treffen, daß sie künftig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in privaten Spitälern genauso gilt wie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Spitälern und Krankenanstalten.

Das Thema war sicher nicht leicht zu behandeln. Auf der einen Seite hat die Diskussion deshalb begonnen, weil wir ungeheure Überlastungen in den Spitälern öffentlich-rechtlicher Eigentümer hatten – das wurde zu Recht kritisiert –, auf der anderen Seite – Sie haben hier bereits die Diskussionsangelegenheit im Zusammenhang mit Primarius Dr. Poigenfürst zitiert – bestanden der Wunsch und die Notwendigkeit, die von den Ärzten angeführt wurden, daß in privaten Spitälern die Arbeitszeitregelungen flexibler werden sollten. Mit diesem Gesetz tragen wir beidem Rechnung: Wir haben erstmals Arbeitnehmerschutzregelungen und damit auch Patientenschutzregelungen in beiden Bereichen nach sehr langen Verhandlungen geschaffen. Und ich stimme allen durchaus zu: Es sind auch Kompromisse in diesem Gesetz enthalten, wie bei fast jedem Gesetz, das hier beschlossen wird, aber ich stehe zu diesem Gesetz, und ich halte es für richtig, daß es heute so beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Auch während der Verhandlungen mit den Ländern in den letzten Wochen – es war nur ein Teil der Verhandlungen, mit den Ländern gab es schon eineinhalb bis zwei Jahre intensive Verhandlungen, weil sie ja zum Teil Dienstgebervertreter sind – wurde an dem Gesetz nichts Essentielles verändert, und ich werde Ihnen das auch nachher gleich beweisen.

Die Grundsituation ist, daß wir für die Arbeitszeit Regelungen haben, die vorsehen, daß die maximale Tagesarbeitszeit 13 Stunden beträgt und daß im Durchschnitt von 17 Wochen – das bleibt weiter aufrecht – die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf.


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