Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 176

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Und dann ein Thema, das mich auch brennend interessiert, nämlich jenes der Zwiespältigkeit der ÖVP zu verschiedenen Themen, zu "Orchideenthemen" selbstverständlich. Da ist in der "Kleinen Zeitung" vom 16. November 1996 nachzulesen, daß bei der Abgeordneten Ridi Steibl "die Alarmglocken schrillen". "Zuerst der Reiz, dann das Erwachen", heißt es da. Sie warnt vor dem Kinderbetreuungsscheck und sagt, das darf im Interesse der Frauen nicht sein, obwohl gleichzeitig von der ÖVP, vom Institut für Familienforschung, von Universitätsprofessor Schattovits und von Frau Dr. Widhalm – unter dem Deckmantel der "Wissenschaftlichkeit" einer ÖVP-Politikerin – bereits das Projekt Kinderbetreuungsscheck in Österreich im Gespräch ist und in Kärnten angeblich – aufgrund der Unterlagen von Schattovits und Widhalm – ein Volksbegehren eingeleitet wird. (Bundesminister Dr. Bartenstein : Noch ein Volksbegehren!) – Noch ein Volksbegehren. Wir sind an Volksbegehren gewöhnt: von Frauen bis zur Gentechnik, Kindervolksbegehren und jetzt der Scheck.

Also ich frage mich: Wie ist diese Zwiespalt erklärbar? In der Zeitung sagt Frau Abgeordnete Ridi Steibl nein, im Familienausschuß hat sie geschwiegen, sie hat nur gesagt, wir brauchen eine Studie. – Ich überlasse die Beurteilung dieser Zwiespältigkeit Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Haller zu Wort gemeldet. Die Bestimmungen sind bekannt. 2 Minuten maximale Redezeit.

20.33

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Mertel, hat behauptet, daß bei der Maßnahme des Kinderbetreuungsschecks auch das Karenzgeld eingespart werden würde.

Ich berichtige tatsächlich, daß heute das Modell des freiheitlichen Kinderbetreuungsschecks zur Debatte steht, und in diesem Bereich das Karenzurlaubsgeld nicht eingespart werden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordnete Koller. – Bitte, Herr Abgeordneter. Die Restredezeit Ihres Klubs insgesamt beträgt 12 Minuten.

20.34

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist eine traurige Geschichte: Anläßlich der Strukturanpassung wurde die Streichung der Geburtenbeihilfe durchgeführt. Wir waren damals schon dagegen, denn ohne finanzielle Anreize, so haben wir gesagt, wird der Mutter-Kind-Paß nicht angenommen werden. (Abg. Dr. Mertel: Das wissen wir nicht!) Auch der Anreiz bei den vorgeschlagenen 2 000 S erscheint uns zu gering.

Aber nun zur Einkommensobergrenze. Frau Doktor Moser! Sie haben im Ausschuß gesagt, daß 95 bis 98 Prozent diese Obergrenze ohnehin nicht treffen würde. Wozu dann dieser Bürokratieaufwand? – Aber der Überschmäh kommt ja erst. Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: Im Ausschuß stellte Frau Dr. Moser mit Frau Dr. Mertel einen Abänderungsantrag bezüglich Einführung einer Obergrenze. Das war am 3. Dezember. Und am 4. Dezember beklagte sich Frau Dr. Moser im Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen, in dem ein Hearing über die Eindämmung der Gesetzesflut stattfand, bitterlich darüber, daß diese Obergrenze eingeführt wurde und daß dieser Bürokratieaufwand mehr koste, als an Einsparung erzielt werde.

Frau Dr. Mertel hat gesagt, Frauenministerin Konrad sei nicht für eine Obergrenze gewesen, aber in der Stellungnahme hat sie sehr wohl begründet: Da die Auszahlung nur für untere Einkommensschichten ein Anreiz wäre und hier medizinische Risikogruppen anzutreffen wären, hat sie beantragt, eine Obergrenze einzuführen.

Ich frage mich: Ist es nur für eine Frau in den untersten Einkommensschichten ein Risiko, ein Kind zu bekommen? (Abg. Mag. Posch: Das hängt von der medizinischen Indikation ab!) Ist es


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