Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 66

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rungen nicht nur im Bankenwesen, sondern im gesamten Finanzierungsbereich der österreichischen Volkswirtschaft durchzusetzen und zu realisieren.

Es ist viel Porzellan zerschlagen worden, das ist mir klar. Ich glaube aber, wenn es gelingt, die Absichten, die mit dieser Veräußerung – einschließlich der Bedingungen des Verkaufes – verbunden sind, umzusetzen, dann haben wir für unsere Volkswirtschaft und für ihren zentralen Finanzierungssektor ein Optimum erreicht.

Daher bitte ich den Herrn Bundesminister, in seiner Stellungnahme besonders auf die langfristigen strukturellen Effekte und auf jene Effekte, die wir als positive Begleitmaßnahmen vorgesehen haben, einzugehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat sich zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gegenstand zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort. Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten.

17.17

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Da die gegenständlichen Fragestellungen eine Reihe von Fragen enthalten, die nicht zur Gänze in meinem eigenen Kompetenzbereich liegen, nehme ich die von der Geschäftsordnung geschaffene Möglichkeit in Anspruch, zunächst eine generelle Erklärung abzugeben und zu den einzelnen Fragen im Rahmen meiner Kompetenz die entsprechenden Antworten schriftlich nachzureichen. (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser. )

Meine Damen und Herren! Der Haupthintergrund dieser Fragestellungen bezieht sich auf die längerfristigen gesamtwirtschaftlichen Effekte oder Auswirkungen der sich aus diesen 17 Punkten oder den darin dargestellten Strategien ergebenden Konsequenzen.

Ich möchte daher das an den Anfang stellen, was ich hier im Hohen Haus schon zweimal erklärt habe, nämlich, warum ich persönlich als Mitverhandler, als in der Koalition zuständiger Partner des Finanzministers, von Anfang an Bedenken geäußert habe.

Diese Bedenken beruhten im wesentlichen auf folgenden Punkten: Zum einen habe ich gesagt, daß mir bei meinen vielen Tätigkeiten im Ausland immer wieder vorgehalten wird, daß die Privatisierung in Österreich nur in sehr langsamen Schritten, also zögerlich erfolgt und zum Teil an Institutionen verkauft wird, die man nicht als echte Privatunternehmen bezeichnen kann.

Ich habe in diesem Zusammenhang erklärt beziehungsweise den Ausdruck geprägt, daß ich mich nicht damit abfinden möchte, daß wir nach einer Phase der Ver staatlichung und Ent staatlichung im Bereich der Industrie nun bei einer Verstadt lichung – mit "dt" geschrieben – landen. Ich darf daran erinnern, daß ich dies hier im Haus gesagt habe.

Der zweite Punkt war, daß es im Ausland immer weniger verstanden wird, daß es in vielen österreichischen Institutionen, auch in der Wirtschaftswelt, noch immer Einrichtungen wie Fraktionsbesprechungen vor Organsitzungen gibt. Darüber können ausländische Investoren nur den Kopf schütteln. Ich habe daher auch gesagt, daß unter einer echten Privatisierung auch eine Entpolitisierung zu verstehen ist.

Mein dritter Einwand bezog sich auf die Wettbewerbspolitik in zweierlei Hinsicht: zum einen darauf, daß wir in Österreich ohne begleitende Maßnahmen, bei dem in Aussicht gestellten, ohne Begleitpunkte geplanten Zuschlag an die Bank Austria wettbewerbsrechtlich zwei Probleme in Richtung Europäische Union haben könnten.

Problem Nummer eins war damals das an kleinen Ländern lieber als an großen exemplifizierte Beihilfen-Limit, also das Problem des Beihilfencharakters von Haftungen öffentlicher Stellen im Bankbereich. Der zweite Problembereich ist der Konzentrationsgrad und die damit einhergehende Beurteilung der volkswirtschaftlichen wettbewerbspolitischen Konsequenzen. Wir müssen sehen, daß – ich darf darauf später noch etwas näher eingehen – das Zusammengehen dieser beiden Banken in einigen Spezialsegmenten jedenfalls erhöhte Konzentrationstendenzen mit


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