Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 133

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Das Bundesstraßengesetz in der Fassung des Ausschußberichtes (595 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Die Ziffer 24 lautet wie folgt:

"24. Im Verzeichnis 3, Bundesstraßen B, lautet die Beschreibung der Strecke der B 14 Klosterneuburger Straße:

‘Schwechat/Rannersdorf (B 301) – Wien [Simmering-Handelskai-Nußdorf] – Klosterneuburg – St. Andrä – Alte Donaubrücke Tulln (B 19).’"

Die Ziffer 28 lautet wie folgt:

"28. Im Verzeichnis 3, Bundesstraßen B, lautet die Beschreibung der Strecke der B 19 Tullner Straße:

Altlengbach (A 1) – Neulengbach – neue Donaubrücke bei Tulln-Göllersdorf (B 303), einschließlich St. Christophen (B 19) – St. Christophen (A 1)."

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Geschätzte Damen und Herren! Als Abgeordneter der Österreichischen Volkspartei begrüße ich die Änderungen des Bundesstraßengesetzes sowie die Impulse auf dem Bausektor und stimme natürlich dieser Novelle gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Anschober. – Bitte. 15 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

20.01

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Angst, ich werde die 15 Minuten nicht ausschöpfen! So viele wichtige Kapitel im Verkehrs- und im Bautenbereich und so wenig Redezeit für die Grünen – an und für sich ein Jammer! Aber trotzdem gilt: Ruck, zuck, schnell durch!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Ausschuß unsere Meinung betreffend das Bundesstraßengesetz klar und deutlich deponiert. Erste Frage: Warum kommt es in so kurzen Zeitabständen zu so vielen Novellen? Damit stellt man dem Gesetzgeber und den Parteien, die diese Gesetze beschlossen haben – Stichwort "UVP-Gesetz" –, kein allzu gutes Zeugnis aus. Kritikpunkt Nummer zwei: Immer dann, wenn es um den Ausschluß von Bürgern geht, sind ÖVP und leider Gottes auch SPÖ sehr rasch zur Hand, und dann heißt das "Verwaltungsvereinfachung". Der ausgeschlossene Bürger ist eine "Verwaltungsvereinfachung". Das ist eine etwas eigentümliche Formulierung. Die ausgeschlossenen Bürger werden sich auch dafür bedanken.

Ich stimme dem durchaus zu, was die Bundesarbeitskammer grundsätzlich zur Begutachtung formuliert hat, nämlich daß es zu laufenden Demontageschritten in den letzten Monaten – Stichworte "UVP-Gesetz-Novelle", "Bundesstraßengesetznovelle" vom vergangenen November – gekommen ist. Die Bundes-AK stellt in vollkommener Übereinstimmung mit den Grünen wortwörtlich fest – ich zitiere –: Diese Regelungen werden insgesamt dazu führen, daß der Verkehrsträger Straße weiterhin gegenüber dem Verkehrsträger Schiene erheblich bevorzugt wird. Die Bundesarbeitskammer ist daher der Ansicht, daß bei derartigen Neu-, Zu- und Umbauten eine Prüfung der Umwelt, bei der auch verkehrsträgerübergreifende Aspekte berücksichtigt und verkehrspolitische Ziele beurteilt werden, weiterhin vorgenommen werden soll. Allenfalls notwendige Verbesserungen sollen im Rahmen des UVP-Verfahrens, und zwar dadurch im UVP-Gesetz, realisiert werden.


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