Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 55

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also durchaus dem Wunsch des überwiegenden Teils des akademischen Mittelbaus. Ich möchte das hier mit aller Deutlichkeit festhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch die Möglichkeit für Geistes- und Kulturwissenschaften, mit den 50 Prozent Ergänzungs- und Vertiefungsfächern so umzugehen, daß wir vorgeschlagenen Kombinationen folgen und darüber hinaus der Einzelweg nicht versperrt ist, wird von einem Großteil des wissenschaftlichen Personals und der StudentInnen gutgeheißen. Die Identität der Geisteswissenschaften darf nicht auf dem Spiel stehen. Das wissen die Studienkommissionsmitglieder künftig selbst, auch dort gibt es StudentInnen und den Mittelbau in den Kommissionen.

Zu Abgeordneten Graf ist noch zu sagen, daß es natürlich immer einen "Nostrifizierungstourismus" geben kann, daß sich der italienische Doktor der Veterinärmedizin in Österreich nicht so nennen darf und daß er hier nicht Dinge vermischen soll, die ... (Abg. Dr. Graf: Selbstverständlich darf er sich so nennen!) – Nein, er darf sich nicht so nennen. Es gibt Fälle, bei denen man nachgewiesen hat, daß das nicht möglich ist. Er kann sein Doktoratsstudium nachmachen, er kann es nostrifizieren. Nostrifizieren heißt auch Studienteile nachliefern. Dagegen ist nichts einzuwenden. (Abg. Haigermoser: Warum sind Sie so erregt?)  – Ich bin nur präzise, Herr Kollege.

Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige Fassung des Universitäts-Studiengesetzes ist ein Ergebnis eines langen Diskussions- und Beratungsprozesses. Da meine Vorredner dem Hohen Haus, dem Personal hier und den Beamten im Ministerium schon gedankt haben – dem Dank schließe ich mich gerne an –, möchte ich mich bei all jenen bedanken, die sich im Bereich des Begutachtungsverfahrens durch Wortmeldungen, durch das Einbringen von Resolutionen, Positionen, Gutachten an diesem Diskussionsprozeß beteiligt haben, sehr konstruktiv beteiligt haben. Bei diesen Personen und Institutionen möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken. Ich glaube, ich mache das im Namen der hier vertretenen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der Abg. Tichy-Schreder. )

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß noch zwei Dinge sagen und einen Antrag einbringen. Peter Glotz betitelt seinen Aufschrei zum Zustand der deutschen Universitäten: "Im Kern verrottet?" Er erinnert an die Nachkriegsbilanz: "Im Kern sind die Universitäten gesund". Jetzt könnten Spitzfindige auch noch auf die Idee kommen und fragen: Was ist denn eigentlich der Kern der Universitäten? Ist es Bildung durch Wissenschaft? – Ich glaube, die Frage, ob verrottet oder gesund, ist nicht endgültig zu beantworten. Wir haben uns mit diesem vorliegenden Universitäts-Studiengesetz diese Diskussion quasi aufgegeben. Wenn wir sie weiterhin mit einer qualifizierten Öffentlichkeit, mit einer ambitionierten Öffentlichkeit, mit den Betroffenen an den Universitäten führen, dann, denke ich, können wir das Universitäts-Studiengesetz zu einem schönen Anlaß nehmen, um den Weg der Diskussion fortzusetzen und weder Überschwang noch permanente Selbstzweifel Platz greifen zu lassen, sondern Erkenntnis und offenes Engagement.

Meine Damen und Herren! Ich bringe den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lukesch, DDr. Niederwieser, Dr. Brinek ein, der sich auf die gegenseitige Anerkennung von Studien, die an Pädagogischen Akademien abgeschlossen wurden und für das Lehramtstudium an Unis angerechnet werden sollen, bezieht. In diesem Entschließungsantrag heißt es:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht, im Zusammenhang mit den Planungen zur Erarbeitung eines Studiengesetzes für die Pädagogischen Akademien Vorkehrungen zu treffen, die eine Anerkennung von Studien an Universitäten und Hochschulen, insbesondere Lehramtsstudien für die Ausbildung an Pädagogischen Akademien ähnlich den Anerkennungsbestimmungen im Universitäts-Studiengesetz ermöglichen."

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