Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 106

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Bericht des Verkehrsausschusses steht, geschildert habe, dann ist das überhaupt kein Wettbewerb, und man wird sich auch darauf festlegen müssen, was die unbestimmten Gesetzesbegriffe wirklich bedeuten.

All das ist nicht geschehen, und daher, meine Damen und Herren, werden wir Liberalen dieser Abänderung auch nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. König vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. DDr. König: Was haben Sie als freiwillige Redezeitbeschränkung?) Es ist noch nichts vermerkt. Es liegt in Ihrem Belieben. (Abg. DDr. König: 10 Minuten, Herr Präsident!) Bitte, 10 Minuten.

14.44

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal mit der Novelle zum Fernmeldegesetz beschäftigen.

Ich glaube, grundsätzlich muß man feststellen, daß in diesem Bereich, im Bereich der Telekommunikation insgesamt, schon sehr viel geschehen ist. Es ist das Postmonopol weitgehend gefallen, es sind die Endgeräte völlig liberalisiert, wir haben heute Kabelfernsehgesellschaften, Energieversorgungsunternehmen, ja sogar die Bundesbahnen, die am Leitungsmonopol knabbern, und das Mobiltelefonmonopol ist auch gefallen.

Das heißt, es ist wirklich einiges geschehen, und wir wissen, daß bis zum 1. Jänner des nächsten Jahres nach den EU-Richtlinien auch das leitungsgebundene Sprachtelefonmonopol fallen wird.

Diese Liberalisierung, die bei uns schon durchgeführt wurde und jetzt fortgesetzt wird – man kann, wie Kollege Rosenstingl, sagen, es geht zu langsam –, ist zweifelsohne eine Öffnung für den Wettbewerb und hat zwei Ziele: zum einen das Ziel, Privatkapital anzuziehen und damit diese Bereiche auf Dauer leistungsfähiger zu machen und auch europäische Vernetzungen und Zusammenarbeit zu erleichtern, und zum zweiten das Ziel, die Innovation zu erhöhen, weil eben mehr Teilnehmer am Markt bemüht sein werden, neue Produktideen zu entwickeln, womit für den Konsumenten die Kosten sinken werden.

Ich glaube, das ist eine Idee, die die Handschrift der Volkspartei trägt. Wir haben das – Aufhebung der Monopole, Liberalisierung – seit langem gefordert, und wir befinden uns damit durchaus auch in Übereinstimmung mit dem, was die Europäische Union vorsieht.

Nun lassen Sie mich zu der Frage Stellung nehmen, die bei der Opposition so großen Raum eingenommen hat, ob man mit dieser Novelle das Monopol schützt. Ich kann das nicht sehen. Zunächst einmal sehe ich es als einen Zwischenschritt an, weil wir das Telekomgesetz jetzt noch nicht beschließen können. Es soll jedoch jetzt schon die dritte Frequenz vergeben werden können, und das bedeutet natürlich mehr Wettbewerb und nicht weniger Wettbewerb. Das heißt, durch den Zwischenschritt wird der Wettbewerb schneller kommen, als wenn wir warteten, bis das Telekomgesetz endlich verabschiedet ist. Und die unterschiedlichen Meinungen dazu zeigen ja, daß darüber noch verhandelt werden muß.

Zum zweiten ist es so, daß eindeutig hierin enthalten ist, daß eigentlich von Monopolschutz keine Rede sein kann, denn die zwei vorhandenen Mobiltelefonnetze, nämlich Mobilkom der Post und max.mobil, dürfen drei Jahre hindurch nicht in die 1800er Frequenz gehen.

Nun kann man, wie Kollege Barmüller dies getan hat, sagen, daß es eine Ausnahmebestimmung gibt, nur, Herr Kollege Barmüller, je schneller mehr Anbieter auf den Markt kommen, umso unwahrscheinlicher ist es, daß einer diese ganz strengen Bedingungen erfüllen kann, unter denen ihm nur über ein unabhängiges Gutachten zugebilligt werden kann, daß er tatsächlich keine andere Möglichkeit hat. Das ist wirklich eine sehr unwahrscheinliche Variante, die


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