Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 158

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lichen auch wiederholt hat, ist eine krasse Ungleichbehandlung von Steuerzahlern und wäre damit gesetzwidrig. Das hat ja Herr Kollege Kier vorhin auch gesagt.

Ich habe nur deshalb jetzt noch das Wort ergriffen, um Frau Dr. Mertel zu sagen, daß es selbstverständlich überhaupt nicht im Widerspruch zum Ansinnen des Kollegen Öllinger steht, daß man die Verantwortung des Heimatstaates für Kinder, die dort leben, einfordert. Ich meine, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hier geht es ja um Rechtsansprüche, die Steuerpflichtige in Österreich haben, denn die Frage, ob man Familienbeihilfe an Kinder ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezahlt, die nicht in Österreich leben, ist eine politische Entscheidung. Diese wurde im letzten Jahr getroffen, und man hat halt im Sparpaket II 600 Millionen Schilling wieder bei den Ärmsten eingespart, denn ausländische Familien und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören zu jenem Teil der österreichischen Wohnbevölkerung, der von den Einkommen her an der untersten Stufe anzusetzen ist.

Wie wir jedoch – bedingt durch die Diskussion, die es in den letzten Wochen gegeben hat – vom Wifo klar belegt bekommen haben, sind ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich ein wahres Geschäft, weil sie viel mehr Geld in den österreichischen Steuersack einzahlen, als sie jemals daraus lukrieren. So waren diese 600 Millionen Schilling, um die es geht, wirklich eine sehr ungerechte, aber auch familienfeindliche Maßnahme.

Ich gehe davon aus, daß Sie, Herr Bundesminister, es nicht bei Ihren heutigen Worten belassen werden, sondern daß Sie – ich habe mir noch nicht überlegt, in welcher Form, aber in jedenfalls eindeutiger Form – die Beamten und Beamtinnen, die diese Gesetzesstellen zu vollziehen haben, anweisen werden, sie nicht so zu interpretieren, wie es – ich sage: nicht unabsichtlich, sondern absichtlich – geschehen ist. Ich freue mich darüber, daß die Opposition einen so konstruktiven Beitrag hier im Nationalrat leisten konnte, um Sie auf ein Problem hinzuweisen, das Sie jetzt selber auch erkannt haben. (Beifall bei den Grünen.)

18.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme jetzt die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung betreffend Änderung des Fernmeldegesetzes 1993 (619 der Beilagen) und Änderung des Austro-Control-Gesetzes (620 der Beilagen) wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneten Wallner. – Bitte.

18.20

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf also die Debatte über das Fernmeldegesetz wiederaufnehmen.

In Grundzügen muß man festhalten, daß zwei Anliegen mit der vorliegenden Novelle verfolgt werden: erstens die Konzessionsvergabe, zweitens das Konzessionsentgelt betreffend den reservierten Fernmeldedienst mittels Mobilfunk.

Meine Damen und Herren! In dieser Fernmeldegesetznovelle wird auch das Vergabeverfahren geregelt. Hier sind zwei Varianten festgeschrieben, die heute vor einigen Stunden schon diskutiert wurden, nämlich das Administrativverfahren und die Versteigerung. Es hat massive Kritik an der ursprüngliche Regierungsvorlage gegeben, weil man gemeint hat, daß die beiden von mir genannten Vergabeverfahren unterschiedlich behandelt werden.

Das war richtig, und daher hat mein Kollege Parnigoni gemeinsam mit der ÖVP einen Abänderungsantrag eingebracht, der regelt, daß bei beiden Verfahren, also sowohl beim Administrativverfahren als auch bei der Versteigerung, Akteneinsicht gewährt ist, und durch die Anwendung des AVG ist es möglich, die Berücksichtigung von berechtigten Interessen wahrzunehmen. Ich meine hier im besonderen die Wirtschaftsgeheimnisse von Mitbewerbern, von Konkurrenten.


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