Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 92

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Übereinkommens sehr ausführlich dargestellt. Ich möchte mich daher auch im Hinblick auf die Unterbrechung um 15 Uhr sehr kurz fassen und nur einige wenige Punkte hervorheben.

Ich stimme mit meinem Vorredner darin überein, daß dieses Übereinkommen des Europarates einen unglaublich wichtigen weiteren Schritt im Rahmen einer international akkordierten Vorgangsweise gegen die organisierte Kriminalität darstellt. Ich glaube in der Tat, daß da ein gemeinsames Vorgehen der westlichen Industriestaaten notwendig ist.

Das Übereinkommen ist sehr umfassend ausgelegt. Es umfaßt praktisch alle Delikte: Drogenhandel, Waffenhandel, Handel mit nuklearen Substanzen, Menschenhandel und so weiter. (Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger. )

Ich komme da gerne auf den Zwischenruf des Kollegen Firlinger zurück. Herr Kollege Firlinger hat – und ich bedauere das genauso, wie ich das bei der Debatte am 27. Februar bedauert habe – hier als Abgeordneter des Hohen Hauses in einem europäischen Rechtsstreit eine Position vertreten, die nicht die Position der Republik Österreich ist. Ich bedauere das, weil in einem europäischen Rechtsstreit die Mitglieder des Hohen Hauses eigentlich auf der Seite der Republik Österreich stehen müßten und nicht auf der Seite des Gegners. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Frage Geldwäsche und Anonymität ist, glaube ich, sehr klar zu beantworten. Herr Kollege Firlinger! Es gibt zwei Bereiche, in denen es Anonymität noch gibt, nämlich die anonymen Wertpapierdepots – sofern nach dem 1. August 1996 Wertpapiere zugeführt werden, ist die Identität jedoch zu überprüfen – und das anonyme Sparbuch.

Dazu muß ich folgendes sagen: Wer glaubt, daß er mit anonymen Sparbüchern Geldwäsche betreiben kann, gibt sich einem großen Irrtum hin (Abg. Auer: Träumer!) , ist eigentlich ein Träumer, wie Sie richtig sagen, Herr Kollege Auer.

Herr Kollege Firlinger! Geldwäsche heißt, daß schmutziges Geld dem Kreislauf zugeführt wird und aus diesem sauber herauskommt. Erklären Sie bitte hier, wie ein Sparbuch, das am Schalter vorzulegen ist, auf dem eine kleine Pensionistin vielleicht ein paar tausend Schilling hat, zur Geldwäsche verwendet werden soll?!

Erst gestern haben wir im Ministerrat die Stellungnahme der Republik Österreich an die Europäische Kommission beschlossen, in der in 11 Punkten detailliert angeführt wird, welche Schritte wir seit 1987 in Österreich autonom gegen die Geldwäsche gesetzt haben. Sie wissen genausogut wie ich, daß im Artikel 189 des EU-Vertrages steht, daß das Ziel, Geldwäsche zu verhindern, verbindlich ist, daß aber die Wahl der Mittel zur Zielerreichung den einzelnen Mitgliedsstaaten freisteht.

Herr Kollege Firlinger! Sie argumentieren wirklich wider besseres Wissen, und das halte ich Ihnen vor. Sie argumentieren hier wider besseres Wissen gegen die offizielle Position der Republik Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, wir brauchen uns auch von keinem Oppositionsredner vorwerfen zu lassen, daß wir nicht ganz energisch, durch gezielte effektive Maßnahmen den internationalen Kampf gegen die Geldwäsche aufgenommen haben und sehr intensiv weiterführen. – Herr Kollege Firlinger, Sie nehmen da eine Außenseiterposition ein! (Beifall bei der ÖVP.)

14.57

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Abgeordneten Anschober und Genossen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, und zwar zur Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Mord an Dr. Abdul Rahman Ghassemlou (vgl.Si) und seiner zwei Vertrauten.


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