Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 35

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Der Grundgedanke war also richtig, aber dieses richtige Gedankengut war in untauglicher Form in der Vorlage enthalten. Da stand nämlich einfach, daß für diese Einsätze das Kriegsmaterialgesetz nicht gilt. Das hätte aber genaugenommen auch heißen können – obwohl ich niemandem unterstellen will, daß er so etwas tun würde –, daß etwa ein Wahlbeobachter oder irgendein Experte mit einem Lawinenhund einen Einsatz macht und dann mit 200 Panzern zurückkommen kann, die er im Ausland eingekauft hat, weil das Kriegsmaterialgesetz für ihn nicht gilt. (Abg. Scheibner: Im Handgepäck?) Ich weiß nicht, ob die Fluglinie das zulassen würde. – Er könnte also theoretisch mit Panzern zurückkommen, weil das Kriegsmaterialgesetz für ihn nicht gilt.

Das war nie beabsichtigt, aber der Text war einfach unscharf formuliert. (Abg. Dr. Khol: Herr Kollege Schieder! Unsere Hunde sind derzeit besser als unsere Panzer!) – Das hat aber nichts mit dem Kriegsmaterialgesetz zu tun, Herr Kollege! – Daher ist nunmehr folgende neue Formulierung gefunden worden: Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial sind nicht auf das den entsendeten Personen zugeteilte Kriegsmaterial anzuwenden. – Das ist jetzt klar, drückt das aus, was beabsichtigt war, und läßt keine Mißdeutungen mehr zu.

Wir haben in zwei Ausschußfeststellungen auch andere Mißdeutungen klargestellt, vor allem jene, über die schon vorweg gesagt wurde, da gebe es noch diesen oder jenen Fehler. Genau diese Punkte haben wir jetzt klargestellt, damit es keine Mißinterpretationen mehr geben kann.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in seiner Absicht oder in seinen wesentlichen Bestimmungen nunmehr auf der Höhe der Zeit, trägt dem Gedankengut der solidarischen Teilnahme Rechnung und bringt keine zusätzlichen Beistandspflichten für Österreich. Dieses Gesetz hätte vielleicht nach den Wünschen des einen oder anderen in manchen kleineren Punkten noch verbessert werden können, so wie viele Gesetze. Es ist schade, daß diese kleinen Punkte nun wahrscheinlich dazu führen werden, daß dieses wichtige Anliegen hier keine einhellige, sondern nur die Zustimmung der beiden Regierungsparteien finden wird. Aber allein das ist schon wichtig: daß Regierungsparteien gemeinsam und rasch in der Lage sind, auf Anforderungen, die die Entwicklung in Europa mit sich bringt, zu reagieren und dem modernen Gedankengut betreffend die solidarische Teilnahme an Maßnahmen für Frieden und Menschenrechte in Europa durch ein entsprechendes Gesetz Rechnung zu tragen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.44

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Bundesverfassungsgesetz über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland, und ich meine, daß diese Neufassung des Entsendegesetzes schon längst fällig war. Es ist deswegen höchst an der Zeit gewesen, das bisherige Entsendegesetz seitens des Parlaments zu überarbeiten, weil das bisherige Entsendegesetz unzureichend war und wir nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen eigentlich nicht mehr die Möglichkeit hatten, aktiv an den friedenssichernden Maßnahmen in Europa oder in der Welt teilzunehmen.

Was wir Liberale wollen, ist, daß Österreich sich engagiert und in das europäische Sicherheitssystem einbringt. Wir wollen, daß Österreich aktiv an den verschiedensten Einsätzen im Rahmen der Vereinten Nationen sowie im Rahmen der internationalen Organisationen teilnimmt. (Abg. Scheibner: Meinen Sie: "Wir Generäle"?) Nein, sicher nicht. Wir Liberalen wollen, daß Österreich an aktiven Einsätzen im Rahmen der Vereinten Nationen teilnehmen kann, damit Österreich seinen Beitrag zur Sicherheit und zum Frieden in dieser Welt leistet.

Meine Damen und Herren! In der heutigen Diskussion hat Herr Kollege Schieder gemeint, daß dadurch die Neutralität nicht berührt werden würde. Ich bin jedoch der Ansicht, daß gerade die Tatsache, daß wir eine Neuregelung des Entsendegesetzes brauchen, Ausdruck dafür ist, daß


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