Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn uns das gelingt, dann, glaube ich, haben wir auch einen großen politischen und demokratischen Fortschritt gemacht. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.13

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Kollege Haselsteiner hat sich wortreich bemüht, die Bezugsregelungen des neuen Gesetzes als drittvergleichsfähig darzustellen. (Abg. Dr. Haselsteiner ist im Begriff, den Saal zu verlassen.) – Herr Kollege Haselsteiner, ich würde es fast verstehen, wenn Sie den Saal verlassen. Das wäre ein letzter Rest von Anständigkeit, weil Ihre Argumentation ... (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie haben keine Ahnung vom Drittvergleich! Sie wissen nicht, was ein Drittvergleich ist! Wegen der Anständigkeit würde ich dableiben, aber Sie gehen mir auf die Nerven! – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Bleiben Sie ruhig da, dann werde ich Ihnen beweisen, daß Ihre Argumentation betreffend Drittvergleichsfähigkeit nicht zutrifft. Aber sich hierherzustellen und vollmundig zu erklären, das sei ja alles drittvergleichsfähig, und alle anderen, die das nicht so sähen, verstünden das nicht, so leicht sollte man es sich eigentlich nicht machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne mit der Aufwandsvergütung. Das Liberale Forum versteht ja die Abgeordneten immer als Freiberufler – oder will sie als Freiberufler verstehen. Das war ja der Prätext der gesamten Reformwünsche der Liberalen in bezug auf eine neue Regelung der Bezüge. Ja, bitte, meine Damen und Herren, dann verstehe ich aber nicht – und vielleicht richten Sie das dem obergescheiten, dem pseudoobergescheiten Kollegen Haselsteiner aus –, wie eine Freiberuflertätigkeit mit der Argumentation vereinbar ist, daß jeder Angestellte, daher auch der Abgeordnete, einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen im Ausmaß von eins zu eins hat. Also irgendwo stimmt da die Argumentation nicht. (Abg. Mag. Stadler: Das gibt es überhaupt nirgends!)

Ich muß Sie weiters fragen: Wie ist diese Argumentation, der Vergleich mit den Angestellten, vereinbar mit dem freien Mandat? Ja, bitte, welche Berufsauffassung hat denn ein Abgeordneter vom Zuschnitt des Kollegen Haselsteiner, der im übrigen die österreichischen Parteien mit der "ehrenwerten Gesellschaft" vergleicht? Das ist ja ein weiteres Kuriosum: "Ehrenwerte Gesellschaft" ist ein Untertitel eines Romans von Mario Puzo, der da heißt: "Der Pate". (Abg. Mag. Stadler: Da kennt er sich aus, der Haselsteiner!) Welches Verständnis hat hier der Kollege Haselsteiner? Wahrscheinlich wollte er hier Größenschlüsse aus der Bauwirtschaft oder aus Bereichen der Bauwirtschaft, Absprache, Kartell et cetera, ziehen und auf bestimmte Parteien – ich nehme an, insbesondere auf seine eigene – umlegen.

Also der erste Nachweis, daß diese Drittvergleichsfähigkeit nicht gegeben ist, ist erbracht, weil jeder Unternehmer den Aufwand absetzen kann. Das heißt, in der Höhe seiner Progression bekommt er einen Teil zurück, aber er bekommt den Aufwand nicht eins zu eins ersetzt. – Der erste Nachweis, daß hier kein Drittvergleich zulässig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der zweite Nachweis, meine sehr geehrten Damen und Herren, betrifft diese Fortzahlung. Das gibt es eigentlich nirgends, mir ist das nicht bekannt. Wo ist da der Drittvergleich? Man sollte sich jetzt bemühen, die Gehaltsfortzahlung einzuordnen, zu subsumieren. Man könnte sie als abfertigungsähnlich oder als arbeitslosenentschädigungsähnlich verstehen. Ich gebe zu, es ist weder das eine noch das andere exakt. Es ist ein Mittelding. Aber es ist insoweit wesentlich besser als eine Abfertigung, als die dreijährige Anwartschaft nach dem Angestelltengesetz gar nicht erworben werden muß. Das heißt mit anderen Worten: Wenn ein Abgeordneter des Hohen Hauses angelobt wird und nach 14 Tagen das Haus, aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur, um irgendwelche Vorteile aus diesem System, das Sie beschließen, zu lukrieren (Abg. Dr. Khol: Und seinen Beruf aufgegeben hat!) – aufgegeben hat oder vorher aufgeben mußte , Herr Kollege –, verläßt, dann bekommt er die volle Entgeltfortzahlung in der Dauer von sechs


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite