Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 46

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anderes habe ich von Ihnen noch nie gehört. Aber dann, wenn es um einen Untersuchungsausschuß geht, dann sind Sie eher bereit, die 22. Rede zu halten, den gleichen Sermon hier von sich zu geben, als etwas zu untersuchen. Dazu sind Sie nicht bereit.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das geht nicht! Herr Kollege Wurmitzer, das geht nicht! Wenn Sie ein bißchen Charakter haben, werden Sie das nächste Mal den Haider zwar weiterhin "ankübeln" – das ist Ihr gutes Recht –, aber Sie werden dann gefälligst auch aufstehen, wenn es um die Abstimmung zum Untersuchungsausschuß geht. (Abg. Dr. Fekter: Fällt Ihnen nichts Besseres ein?)

Eine besondere Art, mit den Fraktionen im Haus umzugehen, hat ebenfalls die ÖVP geliefert. Da geht es darum, die Kompensationsgeschäfte beim Heeresbeschaffungswesen zu klären, da geht es darum, daß man dem Rechnungshofunterausschuß keine Akten vorlegt – wir werden uns in der nächsten Präsidialkonferenz zum x-ten Male mit dieser Frage beschäftigen müssen, was der Herr Wirtschaftsminister dem Hohes Haus vorlegen muß, denn er weigert sich, den Rechnungshofunterausschuß in seine Beschaffungsakte Einsicht nehmen zu lassen, wo angeblich so großartige Kompensationsgeschäfte getätigt worden sind –, und dann sagen Sie dazu: Wir legen deswegen keine Akten vor, weil das Parlament ja das Recht hat, a) einen Untersuchungsausschuß einzusetzen.

Na das ist eine ordentliche Frotzelei! Das heißt soviel wie: Wir geben euch keine Akten, ihr könnt ja einen Untersuchungsausschuß einsetzen!, aber wenn man dann einen Untersuchungsausschuß beantragt, dann bleiben alle schön brav sitzen und lehnen einen Untersuchungsausschuß ab. Meine Damen und Herren, so kann man Kontrolle nicht betreiben!

Ich erinnere im Zusammenhang mit der zentralen Frage, ob Mehrheitsrecht oder Minderheitsrecht – ob das jetzt ein Viertel, ein Fünftel oder ein Drittel sein mag, ist nicht so erheblich, aber Mehrheitsrecht oder Minderheitsrecht, denn daran wird sich nämlich alles spießen –, daran, daß gerade die Abgeordneten der ÖVP im Jahre 1986 wie die Berserker für ein Minderheitsrecht aufgetreten sind, meine Damen und Herren.

Ich zitiere Neisser, der mehrfach für die Einrichtung eines Minderheitsrechtes bei der Installierung von Untersuchungsausschüssen aufgetreten ist. Frau Dr. Marga Hubinek, damals Präsidentin dieses Hauses, ist mehrfach für die Schaffung eines Minderheitsrechtes zur Einrichtung von Untersuchungsausschüssen aufgetreten. Weiters ist auch der zwischenzeitlich zum Generalsekretär – wenn auch etwas erfolglosen Generalsekretär – aufgestiegene Herr Karas mehrfach für ein Minderheitsrecht zur Einrichtung von Untersuchungsausschüssen aufgetreten. Und letztlich war es auch unser hochverehrter Herr Präsident Fischer, der noch zu Zeiten, als die SPÖ in der Opposition war, die Überlegung angestellt hat, ob man nicht die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen – Herr Präsident, Sie haben völlig recht gehabt, wie in so vielen Angelegenheiten – zu einem Minderheitsrecht machen soll.

Das ist gelebter, das ist fortentwickelter Parlamentarismus, wie die Sozialdemokratie früher ja sehr viele gute Ideen zur Fortentwicklung des Parlamentarismus hatte. Bei der Umsetzung, Herr Präsident, hapert es leider ein wenig (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen) , weshalb wir mit Ihrer Unterstützung im Herbst rechnen, wenn wir von den Oppositionsfraktionen weiterhin für ein Minderheitsrecht zur Schaffung von Untersuchungsausschüssen eintreten werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Kostelka. Er hat das Wort.

10.52

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den vier ersten Lesungen, die hier gemeinsam abgehandelt werden, stehen zwei Anliegen gegenüber: auf der einen Seite die Verwirklichung eines rechtsstaatlichen, eines fairen Verfahrens auch vor Untersuchungsausschüssen – ich möchte hinzufügen: gerade vor Untersuchungsausschüssen, denn die Rechtsstaatlichkeit darf keinesfalls vor den Toren dieses


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