Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 172

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mentil vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.33

Abgeordneter Hermann Mentil (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie, daß ich vorweg folgenden Entschließungsantrag einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Mentil, Peter Rosenstingl und Kollegen zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 (823 der Beilagen) betreffend Versuch der Freigabe des Rollschuhfahrens auf öffentlichen Verkehrsflächen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, dem Nationalrat im Winter 1998/1999 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Freigabe des Rollschuhfahrens auf Geh- und Radwegen zuzuleiten, der insbesondere folgende Punkte behandelt:

Entwicklung der Zahl und Schwere der Unfälle bei Rollschuhfahrern selbst sowie mit Kfz- und Radfahrern und Fußgängern andererseits.

Verordnungspraxis gemäß § 43 StVO und Erfahrungen damit hinsichtlich Einhaltung und Kosten.

Wirksamkeit des Rollschuhfahrens als alternatives Verkehrsmittel und Auswirkungen auf die Qualität des Radfahrerverkehrs.

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird weiters ersucht, auf der Basis der bis dahin vorliegenden Erfahrungen mit dem Versuch der Freigabe des Rollschuhfahrens dem Nationalrat gegebenenfalls eine entsprechende Novellierung hinsichtlich dieses Problems zur Beschlußfassung vorzuschlagen."

Begründung:

Es ist klar, daß das Rollschuhfahren, das sich – derzeit illegalerweise – steigender Beliebtheit erfreut, einer klaren gesetzlichen Regelung bedarf. Die Freigabe auf Geh- und Radwegen ist eine der Möglichkeiten, die allerdings ein erhebliches Risiko einer beträchtlichen Vermehrung der Unfallzahlen und der Störung des Verkehrsgeschehens auf Geh- und Radwegen birgt.

Eine solche Regelung ist daher nur als Versuch anzusehen und sollte somit einer strengen Erfolgskontrolle in einem angemessenen Zeitraum unterworfen sein.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Mentil, Peter Rosenstingl und Kollegen zur 20. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 betreffend Schutzeinrichtung für Rollschuhfahrer

Der Nationalrat wolle beschließen:


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