Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 224

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Kollege Schuster hat im Ausschuß gut aufgepaßt und hat heute schon am Vormittag in der Fragestunde darauf hingewiesen: Warum beauftragen Sie wieder das ÖBIG mit einer millionenschweren Studie, damit man weiß, welche Ausbildung die Rettungssanitäter brauchen? – Wir haben hier eine Studie der Österreichischen Akademie für Gesundheitswesen. Sie ist sehr dick und schwer und hat viel Geld gekostet. In dieser steht alles darüber, welche Ausbildung Rettungssanitäter brauchen. Sie brauchen nur diese Studie heranzuziehen und können schon ein Gesetz machen, das die Ausbildung der Rettungssanitäter regelt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Haben Sie selbst diese Studie gelesen, Herr Doktor?) Aber Sie wollen wieder eine millionenteure Studie bei einem Ihnen nahestehenden sozialistisch orientierten Institut, dem ÖBIG, in Auftrag geben. Denn Geld spielt in diesem Fall ja keine Rolle! Ich habe dafür kein Verständnis, daß Sie das zum Vorwand nehmen, daß Sie eine geregelte Ausbildung für Rettungssanitäter auch in Zukunft wieder verschleppen wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.08

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Über die doch etwas unqualifizierten Äußerungen, die jetzt gefallen sind, möchte ich Frau Kollegin Onodi dann sprechen lassen, die darüber ein bißchen besser – aus eigener Erfahrung! – informiert ist.

Grundsätzlich möchte ich sagen, daß dieses Gesetz ein hervorragendes Gesetz ist. Es war meiner Meinung nach aus drei Gründen notwendig.

Erstens gibt es dafür einen historischen Grund. – Erinnern wir uns zurück: Noch vor 60 Jahren waren in erster Linie Ordensschwestern im Krankenversorgungsbereich tätig, und für diese war Dienen und Demut ohne Bezahlung und ohne Stundenbegrenzung eigentlich das Idealbild. Diese Mentalität wurde und wird auch teilweise heute noch von den Patienten und der Gesellschaft erwartet. Dienen in Demut, Hinaufschauen zum "Gott im weißen Mantel", etwas hinunter vielleicht zum Patienten. – Im Hinblick darauf war es notwendig, einmal eine klare Stellung zu beziehen.

Der zweite Grund waren die Fortschritte der Hochtechnologie in der Medizin, auch im Pflegebereich.

Drittens: Für hochqualifizierte Pflege braucht man eine entsprechende Ausbildung und auch eine Pflegeforschung. Auch das darf man nicht vergessen!

Aus diesen Gründen wird verständlich, daß sich die in den Pflegeberufen Tätigen ein Selbstverständnis erkämpfen und ihr Selbstbild hart erarbeiten mußten, wodurch sie sich ein Selbstbewußtsein schaffen konnten. Welchem psychischen und körperlichen Druck das Pflegepersonal Tag für Tag ausgesetzt sind, zeigen die durchschnittliche Verweildauer im Berufsleben von drei bis fünf Jahren, aber auch der tragische Freitod einer sehr engagierten Schwester vor kurzem.

Den in Pflegeberufen Tätigen wurde viel Verantwortung übertragen. Sie nehmen diese Verantwortung auch wahr. Und ich möchte darauf hinweisen: Wenn man die Verantwortung auch will, dann kann man sich nicht davonstehlen. Die Liste der Pflichten reicht von der Verabreichung von Arzneimitteln bis zum Legen von Magensonden. Die Anordnungsverantwortung hat der Arzt, die Durchführungsverantwortung das Pflegepersonal.

Ich möchte nicht mehr auf Einzelheiten eingehen, da die Zeit doch schon sehr vorgerückt ist. (Abg. Dr. Graf: Das ist sehr gut!)  – Durch die Neuregelung der Berufsprüfung können auch Krankenpflegeschüler und -schülerinnen die Matura erlangen.


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