Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 9

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ständige parlamentarische Praxis. Es ist aber ebenso unbestritten, daß nach § 93 der Geschäftsordnung im Falle einer Dringlichen Anfrage diese vom Fragesteller begründet werden muß.

Um über die damit verbundenen Probleme diskutieren zu können, schlage ich vor, daß Sie mir jetzt Gelegenheit geben, diese Sitzung noch etwa zwei Minuten weiter zu führen, dann zu unterbrechen, wie wir uns das in der Präsidiale vorgenommen haben, und nachdem die Sitzung unterbrochen ist, damit keine Verzögerung für das Hohe Haus eintritt, lade ich die beiden Kollegen, die Präsidenten Neisser und Brauneder, und die fünf Vertreter der Klubs zu mir in mein Büro ein, um diese Fragen zu besprechen. Ich glaube, das ist eine faire und vernünftige Vorgangsweise.

Bleiben die Wortmeldungen Stadler und Kostelka aufrecht? – Kollege Stadler, bitte.

12.07

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich kann die Aufregung der Österreichischen Volkspartei angesichts der Entwicklung in Oberösterreich schon verstehen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich kann auch, Herr Präsident, nachvollziehen, daß Kollege Khol ein dringendes Bedürfnis hat, mit dem Anfragesteller Dr. Haider über die Dringliche und über dieses Anliegen zu diskutieren. (Abg. Mag. Mühlbachler: Zur Geschäftsordnung! Zur Geschäftsordnung) Ich kann aber jetzt schon ankündigen, daß die Geschäftsordnung natürlich auch von meiner Fraktion beachtet wird und dem dringenden Wunsch des Kollegen Khol, daß der Begründer um 15 Uhr anwesend ist, entsprochen wird. Diese Zusicherung darf ich ihm und dem Hohen Hause zu dieser Stunde schon geben. Und ich möchte den Kollegen Khol einladen, dann seine sachlichen Argumente in die Debatte einzubringen, die er bisher hat vermissen lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Kostelka.

12.08

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! In diesem Zusammenhang gibt es für mich zwei Aspekte. Der eine ist der geschäftsordnungsmäßige: daß klar ist, daß ein zur Begründung einer Dringlichen Anfrage berufener Abgeordneter im Saal zu sein hat, wenn um 15 Uhr die entsprechende Dringliche aufgerufen wird. Ist er es nicht, gibt es die Dringliche nicht. Das zweite ist die politische Perspektive: daß eine Wahlkampfveranstaltung in diesem Haus – und darum geht es ja offensichtlich – nicht schlechter behandelt werden darf als Wahlveranstaltungen in Eferding und in Schärding. Und ich bin daher davon überzeugt, daß die Geschäftsordnung zu wahren sein wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Böhacker: Das hat aber mit der Geschäftsordnung nichts zu tun! – Abg. Mag. Stadler: Zur Geschäftsordnung!)

12.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nein, ich erkläre damit diese Debatte für beendet.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe weiters bekannt, daß der Abgeordnete Mag. Stadler beantragt hat, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 355/A betreffend Bundesverfassungsgesetz über den Schutz und die Förderung der Familie und die Achtung des Elternrechts eine Frist bis zum 12. Dezember 1997 zu setzen.

Es liegt mir auch das Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung um 15 Uhr die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluß an diese stattfinden, und auch die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird naturgemäß nach Schluß dieser Debatte erfolgen.


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