Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 8

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Verfassungsausschuß:

13. Sportbericht 1996 des Bundeskanzlers (III-99 der Beilagen).

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die erforderliche Anzahl von freiheitlichen Abgeordneten hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die soeben eingebrachte schriftliche Anfrage 3006/J der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend Gefährdung der Arbeitsplätze und der Pensionen durch die Politik der Bundesregierung dringlich zu behandeln. (Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Präsident!) – Sogleich!

Die Durchführung der Dringlichen Anfrage erfolgt nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung spätestens um 15 Uhr, frühestens aber drei Stunden nach deren Einbringung.

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Kollege Khol, zur Geschäftsbehandlung, bitte.

12.03

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage eine schnelle Kurzpräsidiale zur Klärung der Frage, ob geschäftsordnungsgemäß diese Anfrage des Abgeordneten Haider überhaupt zur Verhandlung gelangen kann, denn Herr Haider ist nicht anwesend. (Einige Abgeordnete der ÖVP halten Plakate in die Höhe, auf denen Dr. Haider und Hans Achatz zu sehen sind und geschrieben steht: "Sie sind da! Hans Achatz, Dr. Jörg Haider – 2. Oktober, Eferding".)

Aufgrund der zwingenden Bestimmungen des § 93 der Geschäftsordnung muß derjenige, der die Anfrage begründet, auch Antragsteller sein. Der einzige Antragsteller ist Abgeordneter Haider, und wir haben begründete Zweifel, daß Herr Haider anwesend sein wird, denn Herr Haider ist vor kurzem dem silbergrauen BMW in Grieskirchen entstiegen und hält dort eine Wahlkampfkundgebung ab. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen, darunter: Das sind Stasi-Methoden!)

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (fortsetzend): Diese Wahlkampfkundgebung ist aber nicht die einzige. Der Antragsteller und Begründer hat uns zwar über die Austria Presse Agentur bereits am Vormittag den Text seiner Anfrage zugestellt, aber wie wir den Plakaten entnehmen können, hat er zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie begründen soll, nämlich um 15 Uhr, voraussichtlich in Schärding eine Wahlkampfveranstaltung und wird nicht, so, wie es vorgesehen ist, hier sein. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Herr Präsident! Diese Sondersitzung wurde vom Abgeordneten Haider als Erstantragsteller einberufen. Die Würde des Hohen Hauses verlangt es, daß diese Sondersitzungen nicht für Wahlkampfkundgebungen mißbraucht werden (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des Liberalen Forums und der Grünen – Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Ing. Reichhold: Danke für die Werbung!)

12.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich möchte dazu folgendermaßen Stellung nehmen:

Ich glaube, es ist von der Geschäftsordnung her unbestritten, daß ein Abgeordneter, der einen Antrag oder eine Anfrage einbringt, um welche Fraktion es sich immer handelt, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anfrage eingebracht wird, nicht im Sitzungssaal sein muß, und das ist auch


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