Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 7

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Beginn der Sitzung: 12.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Ich eröffne die 87. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 84. Sitzung vom 18. September sowie der 85. und 86. Sitzung vom 19. September sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben. Sie gelten daher als genehmigt.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Stippel, Dolinschek, Dr. Löschnak, Dr. Krammer, Dr. Mertel und Dr. Rasinger.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung wie folgt Mitteilung gemacht:

Herr Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm Molterer wird durch Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 2988/J bis 3005/J, Zurückziehung: 2981/J.

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates: 16/JPR.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuß:

Rahmenabkommen über den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits samt Erklärungen und Anhang sowie Unterzeichnungsprotokoll (860 der Beilagen);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):


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