Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 79

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Die Abgeordneten Dr. Haselsteiner, Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Titel des Gesetzentwurfes eingebracht.

Ich ersuche die Damen und Herren des Hohen Hauses im Falle ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte die Damen und Herren des Hohen Hauses im Falle ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Madl und Genossen betreffend Dreijahresverträge mit Trägern von Familienberatungsstellen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Damit ist das Abstimmungsverfahren beendet.

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (890 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (AMA-Gesetz-Novelle 1997) (909 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung liegt vom Herrn Abgeordneten Wenitsch vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten wird angezeigt.

14.16

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe heute näher auf die Gesetzwerdung des AMA-Gesetzes ein, denn immerhin ist dies die dritte große Umstellung innerhalb kurzer Zeit. Das AMA-Gesetz soll in den Verfassungsrang erhoben werden. (Bundesminister Edlinger spricht mit einem Abgeordneten. – Unruhe im Saal.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Dürfte ich um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten! Auch auf der Regierungsbank, wenn ich mir diese Bemerkung gestatten darf. (Bundesminister Edlinger reagiert nicht.) – Herr Bundesminister! Der Herr Abgeordnete spricht auch zu Ihnen und das Präsidium im Augenblick auch. – Bitte.

Abgeordneter Robert Wenitsch (fortsetzend): Das AMA-Gesetz soll in den Verfassungsrang erhoben werden. Das heißt, daß jeder Unsinn und jede Ungerechtigkeit durch den Verfassungsrang zum gültigen Gesetz werden und durch den Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben werden können.

Sehr geehrter Herr Minister! Ihr schlechtes Gewissen beim AMA-Gesetz zeigt für mich auch Ihr Verhalten im Landwirtschaftsausschuß am vergangenen Freitag, wo Sie die Fragen der Freiheitlichen betreffend die AMA nicht beantworten wollten, obwohl wir alle miterlebten, daß Ihnen ein zuständiger Beamter Ihres Ministeriums die Antworten übergeben hatte. Das finde ich etwas


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