Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 78

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Zu Punkt drei, der Verschwiegenheitspflicht: Sie ist jetzt am Ärztegesetz orientiert und soll sich künftighin am Gesetz für Psychotherapie orientieren. Dadurch ist eine wirkliche Verschwiegenheit gewährleistet.

Viertens: Der Arzt kann in Hinkunft fakultativ herangezogen werden. Ärztekammer und Frauenministerium waren zwar von der eingeschränkten Möglichkeit nicht angetan, aber in den Familienberatungsstellen selbst weist die Nachfrage in der Tat Leerzeiten der dort anwesenden Ärzte auf.

Ein Letztes noch: Die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen wollen als Berufsgruppe in das Familienberatungsförderungsgesetz aufgenommen werden. Angeregt wurden sie dazu durch Aussagen aus dem Gesundheitsministerium. Meine Damen und Herren! Das ist nun – lassen Sie mich das in aller Offenheit sagen – eine Gratwanderung: Wo hört Beratung auf, wo beginnt Therapie? – Therapeutische Maßnahmen, Psychoanalyse und ähnliches können aus finanziellen Gründen nicht in den Familienberatungsstellen stattfinden.

Mein Dank gilt allen Teams der Familienberatungsstellen! (Beifall bei der ÖVP.)

13.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.52

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir reden über das Budget, und ich will das auch wirklich tun, da meine Vorrednerin, Frau Kollegin Moser, anscheinend übersehen hat, daß wir das Familienberatungsförderungsgesetz bereits letzte Woche mit den Stimmen der Freiheitlichen beschlossen haben.

Es ist aber auch möglich, daß sie sich beim Lesen eines Budgets nicht so auskennt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der ÖVP.) Nein, Sie haben nichts über das Budget gesagt, Frau Familiensprecherin der ÖVP! Anscheinend sagt es auch Ihnen nicht zu!

Nun, das Budget ist eine Ein- und Ausgabenrechnung, bei der – im Gegensatz zum wirtschaftlichen Ergebnis eines Betriebes – der Vermögensstatus fehlt. Daß die Erstellung des gesamten heurigen Budgets eine sehr schwierige Angelegenheit war, das weiß ganz Österreich. Ein Beweis dafür ist auch, daß die Erfolgs- beziehungsweise auch die Defizitdaten mit dem Budgetprogramm dieser Regierung von 1996 bis 2000 nicht übereinstimmen und daß Budgettricks angewendet wurden. Budgettrick Nummer eins: die Eckdaten einfach beliebig anzunehmen; das ist so sicher wie das Amen im Gebet.

Der Herr Familienminister hat zugegebenermaßen in seinem Bereich einen eher engen Spielraum, aber auch dort hat es die Möglichkeit für kreative Buchführung gegeben. Vor allem ist das Familienbudget ein schlagkräftiger Beweis dafür, daß es in Österreich "Ausgabenzuwachsverringerungspakete" in großer Anzahl gegeben hat, die vor allem die Familien getroffen haben.

Herr Bundesminister! Dieses Budget ist auch ein Beweis dafür, daß Sie ein weiteres Mal Budgetsanierung zu Lasten der österreichischen Familien betrieben haben und daß Sie die bisherige Praxis der systematischen Ausräumung des FLAF zugunsten anderer Budgets nahtlos fortführen. Diesen Vorwurf richte ich wirklich an Sie, Herr Bundesminister: daß Sie sich nicht mit aller Kraft diesem jahrelangen Trend entgegenstellen.

Wie wäre es sonst erklärbar, daß über die Neuordnung des FLAF Ihrerseits totales Stillschweigen herrscht? Wie wäre es sonst erklärbar, daß im Bereich der Selbstträgerschaft – vor dem Hintergrund dieser enormen Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Familien – weiterhin Geschenke in einer Größenordnung von 1,5 Milliarden Schilling jährlich an Bund und Länder gemacht werden? – Sie stellen sich nicht dagegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie wäre es sonst erklärbar, Herr Bundesminister, daß Sie tatenlos zuschauen, wie 500 Millionen Schilling mehr an Wochengeld nicht etwa den Familien zukommen, sondern wieder einmal


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