Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 140

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Aus meiner Sicht ist hiefür auch erforderlich, dass Betrieb und Infrastruktur bei den ÖBB getrennt werden, um den Frächtern letztlich zu ermöglichen, auch alternative Transporte selbständig als Private zu erleichterten Marktzugangsbedingungen durchzuführen, als dies heute der Fall ist.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir die Gefahrenminimierung bei gefährlichen Transporten weiter vorantreiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wattaul. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

17.07

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Bei diesem Gefahrgutbeförderungsgesetz handelt es sich um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, und das ist wirklich der erste Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen EU-weit einheitliche Regeln, und zwar allein wegen der Transportpapiere, damit sich die Personen, die damit befasst sind, auch auskennen.

Verstehen kann ich die Kritik der Sozialdemokraten überhaupt nicht, weil es sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt. Ihr wisst ganz genau, dass es nicht stimmt, dass nur der LKW-Lenker bestraft wird. Die Mindeststrafe für den Unternehmer beträgt 10 000 S. Das heißt: Wenn ein Fahrer beispielsweise einen Feuerlöscher mitführt, auf dem kein Pickerl ist, auf dem die wiederkehrende Überprüfung steht, dann muss der Fahrer 1 000 S Strafe zahlen, der Unternehmer aber 10 000 S.

Noch etwas gibt es: Wir haben jetzt erstmals die Kette geschlossen; es ist auch jene Person verantwortlich, die das Gut verlädt, sie ist verantwortlich dafür, dass der LKW-Lenker unterwiesen wird.

Der LKW-Lenker muss natürlich, wenn er das Gefahrgut in seiner Obhut hat, auch dementsprechend damit umgehen, und deshalb braucht man diese Strafe. In der Folge muss auch der Empfänger ordnungsgemäß diese Waren wieder übernehmen.

Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen: Das Gefahrgutbeförderungsgesetz funktioniert, weil es darin so strenge Strafen gibt, wirklich sehr gut. Die Transportunternehmer halten sich sehr penibel daran, das kann ich Ihnen versichern. Ich glaube, dass es sehr gut ist, wenn man solche Gesetze macht, bei denen nicht nur die Androhung, sondern auch die entsprechende begleitende Kontrolle funktioniert. Das ist im Sinne der Sicherheit ein sehr guter Schritt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.09

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich wundern, aber wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Die Begründung dafür kann ich Ihnen gleich sagen: Von einem wirklich unerträglichen Entwurf, der ein Kniefall vor der Lobby der Gefahrguttransporteure auf unterstem Niveau gewesen sein muss, hat man sich dazu verstanden, einen halbwegs besseren Entwurf zu machen. Deswegen werden wir diesem auch zustimmen.

Einige Dinge bleiben allerdings unserer Meinung nach wie vor ungelöst. Zum Beispiel ist jetzt die Frage der Gefahrguttransporte durch "Private" – unter Anführungszeichen – noch nicht wirklich zufriedenstellend geregelt. Früher gab es eine Mindestmengenverordnung. Das heißt: Wenn jemand seine Gaskartusche, die er zum Campieren braucht, heimbringt, bräuchte er sozusagen einen erhöhten Versicherungsschutz. Das muss man noch regeln. (Zwischenruf des


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