Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 40

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Jetzt weiß ich nicht, ob mit diesem Redebeitrag der von mir erwähnte Rückverweisungsantrag geschäftsordnungskonform eingebracht ist. (Abg. Dr. Khol: Nein, sicher nicht!) Das glaube ich fast nicht.

Da ich meine Rede noch nicht beendet habe, darf ich formal folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen

Die unterfertigten Abgeordneten beantragen, die Regierungsvorlage 1002 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat beschlossen und die BAO, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Finanzstrafgesetz, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, AbgRmRefG) (1074 d.B.) in der jeweiligen Fassung des Ausschussberichtes

gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 GOG an den Ausschuss rückzuverweisen.

*****

Der Antrag liegt usancegemäß auch schriftlich beim Präsidium auf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Über den Rückverweisungsantrag wird abgestimmt werden, bevor die Sachabstimmungen in der Materie selbst erfolgen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Er hat das Wort.

10.38

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute, wie die ersten Redner schon signalisiert haben, eigentlich eine sehr eigenartige Situation im Hohen Haus: Wir haben aus dem Finanzbereich wieder ein wirklich großes Reformvorhaben, das an die bisher bereits von dieser Bundesregierung und auch von uns beschlossenen großen Finanzreformen anschließt. Ich erwähne nur die Wende in der Budgetpolitik, keine neuen Schulden, ich erwähne die große Reform einer neuen Finanzmarktaufsicht und heute das Reformvorhaben im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit, unabhängige, weisungsfreie Finanzsenate zu schaffen.

Die Opposition sagt selbst, das ist ein guter Ansatz, ein guter Schritt, ein gutes Gesetz, junktimiert es dann aber mit einem sehr komplizierten budgettechnischen Anliegen, das im Grunde ein gutes Anliegen ist, aber mit diesem Gesetz überhaupt nichts zu tun hat. Wenn aber die Opposition bei diesem sachfremden Junktim bleibt, heißt das, dass wir heute diese große Reform nicht beschließen können. Diese Kritik muss sich die Opposition einfach gefallen lassen, dass sie heute eine große Reform der Finanzgerichtsbarkeit verhindert.

Ich hoffe dennoch, da die Opposition selbst sagt, es ist ein gutes Gesetz, ein gutes Anliegen, dass es uns doch noch gelingt, mit unseren Argumenten das Stimmverhalten der Opposition zu verändern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Diese Reform der Finanzgerichtsbarkeit, diese Schaffung unabhängiger Finanzsenate hat eine sehr positive dreifache Zielsetzung: Erstens ist es ein Beitrag zur Verwaltungsreform, ein Beitrag zu diesem größten Reformvorhaben in der Verwaltung in der Geschichte der Zweiten Republik.


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