Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 161

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Ich meine, dass wir die Verantwortung haben, uns nicht resignativ zurückzulehnen, sondern umgehend und sofort diese Verantwortung wahrzunehmen haben, und daher fordere ich Sie auf, noch vor dem Sommer ein entsprechendes Gesetz zu beschließen. Das ist möglich und machbar, und deshalb habe ich einen Antrag eingebracht, nämlich den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Kuntzl, Parnigoni und KollegInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Privatbesitz von Feuerwaffen verboten wird.

Es ist ein sehr detaillierter Antrag, den man noch vor dem Sommer umsetzen kann, in dem ganz klar festgeschrieben und skizziert ist, wie man das Waffengesetz ändern müsste, damit man eben nicht mehr so leicht wie bisher an Waffen herankommt.

In diesem unserem Antrag geht es um ein generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz mit – wie vorhin bereits von der Kollegin der Grünen angesprochen – klar definierten Personengruppen, für die Ausnahmen gelten sollten.

Letztendlich geht es aber darum, mit einem derartigen Gesetz endlich anzuerkennen, dass mehr Waffen in Privatbesitz nicht mehr Sicherheit bedeuten – ganz im Gegenteil! –, sondern dass Waffen in Privatbesitz ein sehr hohes Gefahrenpotential darstellen, wissen wir doch, dass bei Schusswaffenverwendung im Familienkreis in zwei Drittel der Fälle zu legalen Waffen gegriffen wird! Also müssen wir gerade da ansetzen! – Das Argument, dabei handle es sich meist um illegale Waffen und daher könne man da nichts tun, stimmt einfach nicht!

Nochmals: Zu zwei Drittel handelt es sich dabei um legale Waffen – und in fast 90 Prozent der Fälle endet ein Einsatz dieser Waffen tödlich. – Das heißt, wir würden mit einer Änderung des Waffengesetzes viel erreichen.

Daher schlagen wir von der SPÖ vor, berechtigten Personen einen Waffenpass lediglich für zwei Jahre auszustellen; dann muss ein weiterer Nachweis erbracht werden. Des Weiteren schlagen wir vor, dass bis Ende 2002 nicht-legale Waffen zurückgegeben werden sollen und dass in diesem Fall die Behörde den Wert dieser Waffen ersetzen soll. Wir meinen, der Gesellschaft soll eine derartige Initiative, die viel mehr an Sicherheit bringen würde, auch etwas wert sein. Wer ab 1. August 2002 eine nicht-legale Waffe abgibt, soll sozusagen straffrei ausgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir könnten bereits in der nächsten Sitzung des Innenausschusses diesen Antrag behandeln; bei anderen Gesetzesmaterien geht das ja auch sehr zügig. Ich meine, eine derartige Gesetzesmaterie wäre gleichfalls diese Zügigkeit wert. Behandeln wir das also in der nächsten Sitzung des Innenausschusses, und beschließen wir ein solch wichtiges Gesetz noch vor dem Sommer! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

18.06

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich gehe zunächst einmal auf die Ausführungen der Antragstellerin ein, die sagte: Schauen Sie sich doch nur die gegenwärtigen Fälle an! Sie verwies dabei auch auf jüngste Pressemitteilungen zu drei aktuellen Fällen. – Ich darf Ihnen dazu sagen: Von den drei aktuellen Fällen ist nach Ihrem Entschließungsantrag der Waffenbesitz in zwei Fällen vollkommen legal: bei diesem Bundesheer-Bediensteten auf der einen und bei dem Jäger auf der anderen Seite.

Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich sind diese Vorfälle in Schladming und vor allem auch in Pirka bei Graz sehr tragisch und sehr dramatisch. Ich bin aber der Ansicht, dass man als gesetzgebende Institution sehr wohl – auch wenn es diese furchtbaren Fälle gegeben hat – analytisch vorgehen und vor allem keine voreiligen und falschen Schlüsse ziehen sollte.


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