Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 176

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Nach Z 2 werden folgende neue Z 3 und 4 angefügt:

3. In § 214 Abs. 12 wird die Wendung "§§ 9, 10, 11," durch die Wendung "§§ 9, 10 Abs. 1 und 2 sowie 4 bis 12, 11 Abs. 1 und 2 sowie 4 bis 9," ersetzt und folgender Satz angefügt: "Die §§ 10 Abs. 3 und 11 Abs. 3 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft."

4. § 214 Abs. 12 wird folgender Abs. 13 angefügt:

"(13) § 214 Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2002 tritt mit 1. August 2002 in Kraft."

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Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Wochesländer, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort gemeldet. – Beginnen Sie bitte mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und stellen Sie dieser den berichtigten Sachverhalt gegenüber!

19.01

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Wochesländer hat behauptet, eine verschuldensunabhängige Medizinhaftung sei deswegen Unsinn oder sei nicht vernünftig, weil bei klarem Verschulden des Arztes für den Patienten ohnehin alles klar sei.

Dem ist nicht so! Nur 10 Prozent der Haftungsfälle stehen im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit, 90 Prozent aber mit leichter Fahrlässigkeit, und da ist nur über langwierige Gutachterverfahren zu einem Recht zu kommen. Circa 80 Prozent dieser Verfahren werden wegen Zeit- und Kostenrisiken für den Patienten eingestellt.  – Also das war falsch. (Beifall bei den Grünen.)

19.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

19.02

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! – Glaubwürdiger sind Sie durch diese tatsächliche Berichtigung nicht geworden, Herr Dr. Grünewald. Ich bin eher auf der Seite der Frau Abgeordneten Wochesländer – ganz eindeutig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Gerade ihre Argumentation hat bewiesen, dass wir diese Haftung unbedingt brauchen. Aber ich möchte nicht weiter dazu Stellung nehmen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Grundsätzlich meine ich, dass die vier Gesetze, die wir hier beschließen, trotz der Kritik, die von verschiedener Seite gekommen ist, gute Gesetze sind. Und ich meine vor allem, dass die Änderungen zum Krankenanstaltengesetz sehr wichtig sind. Herr Abgeordneter Kößl hat bereits auf die Bedeutung der Ethik-Kommission hingewiesen, in der auch Behinderte vertreten sind.

Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte zum Ärztegesetz sagen. Wir haben am Ende der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses die Ausbildungsbestimmungen für Ärzte noch ein wenig verändert, und ich meine, dass das eine wichtige Änderung war. Wir waren leider nicht in der Lage, einen weiteren wichtigen Schritt zu setzen, der vor allem die jungen Ärztinnen und ein Problem betroffen hätte, mit dem sie wirklich in besonderer Weise konfrontiert sind.


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