Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 170

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zeugt! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Aber wenn Sie es wären, dann wollte ich sehen, wie Sie mit einem Beamten umgehen würden, der derart illoyal ist!

Herr Präsident Fischer hat gesagt, in einer Demokratie, in einer demokratischen Gesellschaft müsse Kritik möglich sein und ein engagierter Beamter habe auch Anspruch darauf, dass aus Sorge geäußerte Kritik ernst genommen wird. – Das ist alles richtig, aber man kann doch nicht in der Öffentlichkeit, in einem Brief an 16 000 Untergebene mitteilen, das könne man nicht mehr mittragen, es sei alles schlecht und alle seien ohnehin demotiviert!

Da muss man, glaube ich, schon dem Minister zubilligen, dass er handelt und Führungskompetenz zeigt.

Ich meine, Sie sollten die Sache wirklich einmal ganz ernsthaft überlegen. Was würde in der Privatwirtschaft passieren, wenn ein Vorstandsdirektor so etwas machte: gegen den Konzern auftreten und sagen würde: Was wir erzeugen, ist sowieso alles ein Dreck!? – Der wäre innerhalb von drei Stunden weg! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da muss man meiner Ansicht nach dem Minister schon zubilligen, dass er handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte, Herr Bundesminister.

18.30

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung stehen die Diskussion und Beschlussfassung über die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle. Diese Novelle ist aus mehreren Gründen notwendig: Sie bringt eine Verbesserung des Zeugenschutzes und die Neuorganisation des Fundwesens.

Der Erstredner hat gefragt, warum Fundgegenstände nicht auch in Zukunft in die Wachzimmer gebracht werden können. – Herr Abgeordneter Parnigoni, gehen Sie in ein Wachzimmer – egal welcher Bundespolizeidirektion! Sie werden von jedem Beamten hören, dass er sehr viel Arbeit hat, dass die Arbeitsbelastung sehr groß ist.

Ich sage Ihnen sehr offen und sehr klar: Das Einsammeln von Fundgegenständen gehört nicht zur Kernaufgabe der österreichischen Polizei und der österreichischen Polizeibeamten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Das habe ich nicht behauptet!)

Da wir für eine Entlastung unserer Beamten sorgen wollen, habe ich mich dagegen verwahrt, dass die österreichischen Polizisten sozusagen als Einsammler von Fundgegenständen fungieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir passen den Datenschutz an – im Übrigen in guter Zusammenarbeit mit dem Datenschutzrat und den entsprechenden Einrichtungen. Die Novellierung des Passgesetzes und die Novellierung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen sind weitere wichtige Teile.

Wir haben das schon ausführlich im Ausschuss diskutiert. Es war ja vorauszusehen, dass der einzige Kritikpunkt an diesem Gesetz sowohl vom Sicherheitssprecher der SPÖ als auch von jenem der Grünen dagegen kommen wird, dass wir freiwillig Belohnungen zur Verfügung stellen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wieso hätten wir das im Kriminalfall Fuchs nicht tun sollen? Darf ich Sie das fragen? – Selbstverständlich ist es richtig, notwendig und auch sinnvoll, dass wir dort, wo es um Hinweise von der Bevölkerung geht, mit der Bevölkerung zusammenarbeiten. Das ist ja der Grund, warum wir keine Quasi-Einrichtungen anderer Natur brauchen, sondern mit der Bevölkerung zusammenarbeiten! Dass es dafür Belohnungen gibt,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite