Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 199

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Zum Zweiten. Herr Bundesminister, Sie haben heute in Ihrem Debattenbeitrag hier ausgeführt, dass die Dienststellenausschüsse zugestimmt haben. Ich sage Ihnen, es hat weder ein zuständiges Organ der Sicherheitswache Wien der Polizeireform zugestimmt, noch hat ein zuständiges Organ der KRB der Polizeireform zugestimmt, und es hat auch kein zuständiges Organ der Sicherheitsverwaltung zugestimmt. In all diesen Bereichen wurde die Personalvertretungs-Aufsichtskommission angerufen. Daher glaube ich, man muss das richtig stellen, weil sonst hier der Eindruck erweckt wird, dass das alles einvernehmlich passiert wäre.

Damit wir das wirklich einmal genau herausarbeiten, lade ich alle Fraktionen ein, sich zu informieren. In diesen Organen sitzen ja nicht die Roten allein, es werden die Beschlüsse von allen Fraktionen gefasst. Ich wünsche euch, Kollegen vom ÖAAB, aber auch Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der "F", viel Glück dabei, diese für die Kollegen sehr wichtigen Fragen in aller Öffentlichkeit zu diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn schon ein so hoher Sicherheitsstandard in der Republik vorhanden ist – Papier ist geduldig, und wir werden hier im Hause noch die Gelegenheit haben, über den Sicherheitsbericht genau zu diskutieren –, dann frage ich mich, warum es in einer so großen Stadt wie Graz notwendig ist, eine Bürgerwehr zu installieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch da gibt es klare Aussagen, nicht nur von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, sondern auch von Seiten der Österreichischen Volkspartei. Herr Bundesminister! Auf allen öffentlichen Plätzen und in allen öffentlichen Anlagen dieser Republik ist der Staat zuständig – und nicht irgendein Privatverein! Ich glaube, das sollte man sich in dieser Diskussion ebenfalls ins Gedächtnis rufen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir fehlt leider die Zeit, um mehr darüber zu sagen. (Abg. Böhacker: Gott sei Dank!) Aber Sie waren es, Herr Minister, der zugesagt hat, dass dann, wenn die Gemeinden das Fundwesen übertragen bekommen, die gefundenen Utensilien bei den Sicherheitsdienststellen abgegeben werden können. – Tatsache ist, dass sie dort nicht mehr abgegeben werden können. Weitere Tatsache ist, dass der Städtebund hier sogar den Konsultationsmechanismus angerufen hat. Ich frage mich, warum alle Gemeindevertreter, die hier sitzen, dabei so ruhig zuhören, denn es wird auf alle Fälle dadurch, dass die Zusage nicht eingehalten worden ist, für die Gemeinden sicherlich ein Mehr an Arbeit und dadurch ein Mehr an Kosten entstehen.

Es wären hier noch einige Punkte anzusprechen, aber das ist aus Zeitgründen leider nicht mehr möglich. Eines ist jedoch klar, Herr Minister: Die Österreicherinnen und Österreicher kriegen schon mit, was da passiert, und die Kolleginnen und Kollegen sowohl in der Sicherheitsverwaltung als auch in allen Exekutivkörpern des Innenministeriums kriegen es über alle Parteigrenzen hinweg ebenfalls mit. Wir werden uns dann gemeinsam anschauen, wie die Bevölkerung Ihr Vorgehen bewertet, nicht bei den Personalvertretungswahlen, sondern bei der nächsten Nationalratswahl, denn da wird diese Bundesregierung jene Rechnung bekommen, die sie ganz einfach verdient! (Beifall bei der SPÖ.)

20.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Burket. – Bitte.

20.29

Abgeordnete Ilse Burket (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Heute war das Innenministerium ja schon hinlänglich Gesprächsthema. Unfair, unehrlich und demagogisch wurden die dringend notwendigen Reformen kommentiert und lächerlich gemacht.

Tatsache ist, dass viele dieser Reformen unmittelbar der Bevölkerung zugute kommen. Die Wartezeiten für Reisepässe werden der Vergangenheit angehören. Das Meldewesen, die Fundsachen, alles völlig artfremde Tätigkeiten, werden ausgegliedert. Dem Herrn Innenminister ist die Personalknappheit in den Wachzimmern nur allzu gut bekannt. Darum entlastet er seine Beamten von den Arbeiten, die auch von normalen Kanzleikräften durchgeführt werden können.


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