Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 110

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16. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1096 der Beilagen): Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz (Protokoll "Bodenschutz") (1233 der Beilagen)

17. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1097 der Beilagen): Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege (Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege"), und

über den Antrag 597/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Natura 2000 alpiner Raum sowie

über den Antrag 429/A (E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend mangelnde Umsetzung von Natura 2000 in Österreich (1234 der Beilagen)

18. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1098 der Beilagen): Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie (Protokoll "Energie") (1235 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

14.33

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die heute zu beschließenden Protokolle der Alpenkonvention verpflichten unser Land und auch die EU nunmehr verstärkt zu einer ganzheitlichen, bereichsübergreifenden Politik in Bereichen wie Verkehr, Tourismus, Luftreinhaltung, Bergwald und Bodenschutz bis hin zur Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft.

Die Alpenkonvention gibt dem Alpenraum einen ökologischen Sonderstatus innerhalb der Europäischen Union. Für mich als Tiroler und für ganz Österreich ist die in der VI. Alpenkonferenz von Luzern erzielte Streitbeilegung bei den Verkehrsprotokollen ein sehr wichtiger Kernbereich dieser Konvention.

Für unser Land ist der Schlüsselsatz der Konvention der Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr. Das ist von besonderer Bedeutung und muss also bedeuten, dass die Alpenländer auf neue Transitrouten verzichten, dass die Alemagna-Autobahn von Oberitalien Richtung Osttirol nicht realisiert wird und dass keine neue Transitstrecke durch das Ausserfern und über den Fernpass gebaut werden darf, da die A 7 bereits bis zur österreichischen Grenze gebaut wird.

Gerade das Verkehrsprotokoll bietet dem Umweltminister und dem Verkehrsminister bei der Durchsetzung der dringenden österreichischen Anliegen, wie zum Beispiel des Transitvertrags und der Ökopunkteregelung, eine sehr wichtige Rückendeckung. Die Bundesregierung ist daher dringend dazu aufgefordert, gerade beim Transitvertrag hart zu bleiben und einen adäquaten Nachfolgevertrag im Sinne der Alpenkonvention mit der EU auszuverhandeln. Da sind Bremsermethoden und vorauseilender Gehorsam gegenüber der EU, wie ihn leider gerade Herr Bundeskanzler Schüssel immer wieder an den Tag legt, so überflüssig wie eine Lungenentzündung,


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