Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 179

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die Festlegung von verbindlichen Grenzwerten für neue Müllverbrennungsanlagen. Es ist auch eine Basis für den Informations- und Technologieaustausch mit der Zielsetzung der Entwicklung und Nutzung von Alternativen zu den von mir genannten persistenten organischen Schadstoffen.

Ebenso ist eine regelmäßige Überprüfung eine Verpflichtung für die Vertragsstaaten, die Vertragsparteien aus diesem Protokoll, die festgelegt ist und entsprechend stattzufinden hat. – Das Protokoll ist daher ausdrücklich zu begrüßen.

Ich weise noch darauf hin, dass es in Österreich ein sehr strenges Chemikaliengesetz gibt, das letztlich auch der Grund dafür ist, dass dieses Übereinkommen keine direkten Auswirkungen auf Österreich hat. Aber ich betone noch einmal: Die Ratifizierung ist zu begrüßen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

18.51

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Hohes Haus! Es sind vier internationale Umwelt-Abkommen, die jetzt zur Ratifikation vorliegen. Die grüne Fraktion wird allen vier zustimmen. Es sind bei allen vier Abkommen Fortschritte im internationalen Umweltdenken und in den Verhandlungen zu verzeichnen, die wir ausdrücklich begrüßen. Daher tragen wir die Ratifikation auch mit.

Zwei Abkommen spielen vor allem im Bereich Luftreinhaltung eine wesentliche Rolle, und ich möchte eines von ihnen herausgreifen, weil insbesondere das auch Auswirkungen auf Österreich hat.

Es handelt sich um das so genannte POP-Abkommen, und einer der Schadstoffe, die darin vorzugsweise behandelt werden, ist das Abgas Dioxin. Wir selbst haben in Österreich eine lange Diskussion darüber geführt, vor allem, was die Emissionen von Müllverbrennungsanlagen betrifft, und ich freue mich, dass dieses Abkommen jetzt ratifiziert wird. Ich hoffe vor allem auch, dass es umgesetzt wird, denn in einigen Bereichen besteht diesbezüglich auch in Österreich noch Handlungsbedarf.

Es gibt in Österreich etwa Handlungsbedarf, was die bundesweite Datenerfassung betrifft, vor allem, was einen Emissions-Kataster Wasser betrifft. Es besteht Handlungsbedarf, um die Begrenzung von Dioxin in der Luft zu verbessern, es ist eine Verordnung über die Verbrennung von Abfällen ausständig, und es fehlt eine Abwasser-Emissionsverordnung bezüglich Dioxinen aus Verbrennungsgas.

Ich halte nichts davon, internationale Abkommen zu ratifizieren, aber dann keine 100-prozentige Umsetzung zu garantieren. Daher gehe ich davon aus, dass der Umweltminister – das liegt im Wesentlichen in seinem Kompetenzbereich – diese fehlenden Schritte zur vollständigen Umsetzung so rasch wie möglich setzen wird.

Ein zweites Abkommen, auf das ich kurz eingehen möchte, ist das Protokoll von Cartagena. Dieses könnte insbesondere in der österreichischen Tradition, die Gentechnik und ihre Auswirkungen kritisch zu hinterfragen, für die Zukunft eine Hilfe darstellen. Das Protokoll von Cartagena war im Wesentlichen ein guter Kompromiss sowohl zwischen den NGOs als auch der Lebensmittelindustrie und der Gentechnik-Industrie, und es bietet vor allem den Entwicklungsländern die Möglichkeit, ihre Öko-Systeme dadurch zu schützen, dass sie gentechnikfreie Zonen einrichten oder eine besondere Rücksichtnahme auf spezielle Öko-Systeme erwirken können. Auch rechtlich haben sie nun mit diesem Protokoll eine Handhabe dafür.

Insgesamt ist das Cartagena-Protokoll ein Papier, das gerade den Konflikt, den es derzeit auf internationaler Ebene gibt – etwa betreffend die Gentechnik und deren Nutzung in der Land


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